Zegrean: Einschränkungen per Verordnung verfassungswidrig

Bild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) – Der frühere langjährige Präsident des Verfassungsgerichts (VG), Augustin Zegrean, hat am Donnerstag gewarnt, dass die von der Regierung beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte, einschließlich durch den Einsatz des digitalen Covid-Zertifikats, verfassungswidrig sind. Einschränkungen der Grundrechte dürften gemäß Artikel 53 der rumänischen Verfassung ausschließlich per Gesetz erfolgen – sie müssten mit anderen Worten von der Legislative verabschiedet werden, erläuterte Zegrean. Die Exekutive habe sich mit ihren Verordnungen von dieser und letzter Woche, die den „grünen Pass“ hierzulande einführen sowie ab einer Corona-Inzidenz von 3 Einschränkungen für Ungeimpfte festlegen, gegen geltendes Recht, allen voran die Verfassung, verstoßen, womit der Rechtsstaat hierzulande ernsthaft ins Wanken gerate, so Zegrean. Es dürfe nicht sein, dass ein Kabinett Verordnungen erlasse, „sooft und in welcher Angelegenheit auch immer es ihr passt“, fügte der frühere VG-Präsident hinzu.