Zentrales Wahlbüro weist mehrere Kandidaturen ab

Die Entscheidung kann beim Gericht angefochten werden

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Sprecher des Zentralen Wahlbüros (BEC), Marian Muhuleţ, hat bekannt gegeben, dass die Kandidatenlisten folgender Formationen für die Europawahlen  zugelassen wurden: der Allianz PSD – UNPR – PC, der PNL, des UDMR, der Partei Volksbewegung (PMP), der PPDD und der Bürgermacht (FC).

Im Falle der PN}CD wurde die Liste nur teilweise zugelassen, weil in den Unterlagen von Mariana Stavrositu die Erklärung fehlte, ob sie bei der Securitate mitgearbeitet hat. Ebenfalls zugelassen wurde die Kandidatur mehrerer unabhängiger Kandidaten.

Nicht zugelassen wurden die beiden Listen, die die Großrumänien Partei (PRM) hinterlegt hatte, und zwar sowohl die Liste von Corneliu Vadim Tudor (über die verhandelt wurde) als auch die Liste von Gheorghe Funar, weil dieser kein Recht hatte, eine solche Liste zu hinterlegen. Ebenfalls nicht zugelassen wurden die Kandidaturen der Grünen Partei, der Rumänischen Ökologischen Partei und der Partei Neue Republik, der Sozialistischen Allianz und der Allianz der Landwirte  sowie der Partei der Sozialen Gerechtigkeit. Von den Unabhängigen erregt der Fall Mircea Diaconu das meiste Aufsehen, der ebenfalls nicht zugelassen wurde.

Gegen die Entscheidungen des BEC kann beim Bukarester Stadtgericht und gegebenenfalls beim Appellationsgericht Einspruch erhoben werden.