500 Jahre Reformation, 475 Jahre siebenbürgische Reformation im Spiegel des zurückgekehrten „Neuen Kelchs“ von Bartholomä (I)

Gekürzte Fassung des Festvortrages am Bartholomäusfest 2017

Die Schautafeln zur Reformations- und Konfessionsgeschichte in Siebenbürgen in der Ausstellung des Deutschen Kulturforums östliches Europa bieten einen Durchgang durch die multiethnische und plurikonfessionelle Geschichte Siebenbürgens im Verlauf der letzten rund 1000 Jahre. Sie geben eine Vorstellung von dem, woraus die religiöse Toleranz in Siebenbürgen gemacht war und was sie zu so etwas wie unserem Beitrag zur europäischen Kulturgeschichte macht. Denn während in Deutschland, begründet durch konfessionelle Gegensätze, der Dreißigjährige Krieg tobte, der, wenn nicht als erster Weltkrieg, so doch als erster europäischer Großkonflikt bezeichnet werden kann, war es in Siebenbürgen möglich, in religiösen Dingen tolerant zu sein und eine Kultur der Toleranz, des selbstverständlichen Mit- und Nebeneinanders entstehen zu lassen, die Max Moltke 1846 im Siebenbürgenlied so treffend in der viel zu selten gesungenen 6. Strophe festhielt: „Siebenbürgen, Land der Duldung,/ jedes Glaubens sichrer Hort;/ mögst du bis zu fernen Tagen / als ein Herd der Freiheit ragen / und als Wehr dem freien Wort“. Gerade 2017 bei all dem, was um uns herum geschieht, kann man sich diese Strophe gar nicht oft genug vergegenwärtigen.Da wir heute den 100 Jahre verschollen gewesenen sogenannten „Neuen Kelch“ von 1703 geweiht und gemäß der Bestimmung in der Heiligen Schrift –„trinkt alle daraus“ – praktisch gemeinschaftlich in der Nachfolge Christi wieder in Besitz genommen haben, erlauben Sie mir, Gedanken zur „Reformation“ um den Kelch zu entwickeln.

Die funkelnde Pracht der mittelalterlichen Kirchen

Die Geschichte des Neuen Kelches, v.a. die Umstände seines Verschwindens wurden vor einem Jahr an dieser Stelle geboten (siehe dazu: Deutsches Jahrbuch für Rumänien, ADZ für 2017 ab S. 131). Als Ergänzung dazu ist lediglich nachzutragen: nach einem guten Jahr anwaltlicher und staatsanwaltlicher Interventionen und Ermittlungen, die wir, die Bartholomäer Gemeinde, veranlasst hatten und die v.a. von Anwalt Wilhelm Georg Hietsch in Deutschland ehrenamtlich und hartnäckig umgesetzt wurden, war die Gegenseite, die Galerie Neuse aus Bremen, so weit, sich auf einen außergerichtlichen Vergleich einzulassen – zu für uns günstigen Konditionen.

Kirchlicher Prunk, Pfründedenken statt theologischer Bildung und Befähigung kennzeichneten die Erscheinungsform der abendländischen Kirche im ausklingenden Mittelalter. Amtsmissbrauch aufgrund wirtschaftlichen Interesses einer durch Herkunft statt durch Leistung legitimierten geistlichen Führungsschicht gehörte vor 500 Jahren auch in Kronstadt zum Erscheinungsbild der Kirche. Die heute als Paramentschatz der Schwarzen Kirche bezeichnete Sammlung von vorreformatorischen Messgewändern kämen als kleiner erhaltener Rest einen Eindruck von der einst funkelnden und strahlenden Pracht geben, durch die Eindruck beim einfachen Menschen erzeugt werden sollte, was zu Frömmigkeit anhalten sollte. Ablassbriefe sind auch in Kronstadt in beträchtlicher Anzahl überliefert, der jüngste aus dem Jahre 1516! Der Handel damit war dem Wittenberger Theologen, Dr. Martin Luther, ein Dorn im Auge und Anlass, seinen Thesenanschlag vor 500 Jahren dagegen zu formulieren, womit die Reformation entfacht wurde.
Waren die Ablassbriefe am Ende des 14. Jahrhunderts wohl noch ein funktionierendes, nennen wir es, Fundraising-Konzept für den eben begonnenen Bau der heutigen Schwarzen Kirche, so ist wohl auch in Kronstadt davon auszugehen, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts der persönliche finanzielle Gewinn der Geistlichen am Erwerb eines Nachlasses im „Sündenregister“ durch die Gläubigen im Vordergrund stand. Anders lassen sich die auf mangelnde theologische Bildung des Klerikerstandes abzielenden Formulierungen des Reformationsbüchleins von Johannes Honterus aus dem Jahre 1543 nicht erklären.

Die Reformation  in Kronstadt 1542

Das 1543er Reformationsbüchlein ist als Erläuterung der Reformation des Jahres 1542 in Kronstadt und dem Burzenland zu verstehen. Es wird darin u.a. der Anstoß ins Feld geführt, den die zahlreichen die Stadt frequentierenden griechischen und rumänischen Kaufleute an den häufigen prunkvollen Zeremonien und Prozessionen nahmen. Die sich an solchen Zuständen aufbauenden sozial-religiösen Spannungen entluden sich vielerorts im Zuge der Reformation – in Kronstadt war dies der Fall um die Jahreswende 1543/1544, dem undurchsichtigsten Kapitel der Kronstädter Reformation, in dessen Verlauf der bisherige Stadtpfarrer, Jeremias Jekel, am 16. Februar „die Pfarr aufgeben und die Tartler (Tartlauer) Pfarr(e) angenommen (hat) und dahin gezogen (ist), aus was Ursach, ist unnötig zu erzählen,“ lässt uns dazu eine der wenigen Quellen, die Historien des Organisten Hieronymus Ostermayer, lapidar wissen. Das Stigma der Undurchsichtigkeit rührt v.a. auch daher, dass Jekel einige Monate vor der Einführung der Reformation in Kronstadt 1542 geheiratet hatte und 1543 aktiv an der Durchsetzung der Reformation am Hof und damit auch gegen den allmächtigen Statthalter und katholischen Bischof Martinuzzi mitgewirkt hatte, er also nicht als verstockter Katholik einzustufen ist, ganz im Gegenteil.

Wie dem auch sei, am 22. April wurde Honterus zum Stadtpfarrer bestimmt, zuvor wurden jedoch mit Einwilligung des Stadtrichters Johann Fuchs „die Bilder aus den Kirchen, auch der große Altar in der Pfarrkirche abgebrochen“ wie Ostermayer weiter festhält, woran sich die erwähnte sozial-religiöse Spannung, mögli-cherweise bedingt durch große Furcht vor den Osmanen und deren Verbot der Bilderanbetung, festmachen lässt. Im Herbst des Jahres 1544 wurden weitere insgesamt 91 kg Silber in Form von Kelchen und in Form von anderen nicht mehr benötigten Gerätschaften von der Kirche an die Stadt übergeben und in der Regel eingeschmolzen. Welch eine Masse! Noch lange Zeit wurde damit Diplomatie gemacht, sprich „Ehrengeschenke“ in Form neuer Goldschmiedearbeiten produziert, die man auch als Bestechung bezeichnen kann – sie wurden an die unterschiedlichsten auswärtigen Machthaber zur Berücksichtigung der Interessen der Stadt verehrt. Welch ein Reichtum hatte sich da angehäuft, v.a. wenn man bedenkt, dass ja auch noch Vieles die Zeit bis auf den heutigen Tag überdauert hat! Doch wie sind diese Entwicklungen zu verstehen, die auf revolutionäres oder exzesshaftes Handeln der Volksmasse hinweisen und das mit Billigung oder gar Steuerung des Stadtrichters?

Verständlich wird die Situation aus der Tatsache heraus, dass die Burzenländer Geistlichkeit damals mehr Macht besaß als andernorts. Begründet liegt dies im Mittelalter in der Übertragung quasiepiskopaler Rechte an den Burzenländer Dechanten, da das zum Erzbistum Gran/Esztergom gehörende Burzenländer Kapitel vom Sitz der Erzdiözese weit entfernt und geographisch getrennt war. Die geistliche Gerichtsbarkeit war stärker ausgeprägt als andernorts, konnte in eine tatsächliche Konkurrenz zur weltlichen Gerichtsbarkeit treten, letztere gar mit dem Bann bedrohen, also der Exkommunikation, was den Ausschluss aus der christlichen Gemeinde bedeutete. Die drastische Erfahrung der Androhung der Exkommunikation hatte der gesamte Stadtrat erst 1483 gemacht und zwar wegen eines Honigberger Knechtes, also einer Lappalie. Sicherlich kein Einzelfall und das sollte nun ein für alle Mal ein Ende haben. Gemäß Reformationsbüchlein von 1543, für das besonders in diesem Punkt Nürnberg als Vorlage einzustufen ist, sollte der Bann nur noch aufgrund der Zustimmung der gesamten Gemeinde, was im Klartext mit der Zustimmung des Stadtrates bedeutete, ausgesprochen werden können. An diesem Punkt ist v.a. der Kompromisscharakter zwischen der weltlichen und der geistlichen Seite in der Kirchenordnung von 1547 gegenüber dem Reformationsbüchlein von 1543 festzumachen, doch das ist eine andere Geschichte.

Schulreform als Voraussetzung der kirchlichen Reformation

Mit einem Gedenkläuten, zumindest eines burzenlandweiten, sollte vielleicht auch an den Beginn der Reformation in Kronstadt erinnert werden, da sie bei weitem nicht nur aus dem geschilderten politischen Konflikt bestand. Gemäß der chronistischen Überlieferung ist dafür der 3. Oktober des Jahres 1542 Stichtag, der sich heuer zum 475. Mal jährt.
Den längsten Vorlauf in Sachen Reformation benötigte es, um die Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von ausreichend gebildeten Geistlichen zu schaffen. Vor allem dafür hatte sich Johannes Honterus nach seiner Rückberufung nach Kronstadt 1533 eingesetzt. Dem Druck von Schulbüchern diente seine in der Folge aufgebaute Druckerei in erster Linie. Bis 1539 waren ausreichend Bücher mit humanistischem Kompendiencharakter erschienen, die in ihrer thematischen Ausrichtung erkennen lassen, dass sie einen ersten Durchlauf des Triviums und des Quadriviums – eigentlich universitäre Bildungszyklen – abdeckten.

Damit ist die Kronstädter Schule als akademisches Gymnasium einzustufen, das zwischen herkömmlicher Schule und Universität anzusiedeln ist. Wie sehr Honterus in diesem Engagement den Garant für den Erfolg der noch ausstehenden kirchlichen Reformation sah, lässt sich an den Versen zu Kronstadt in seinem europaweit hochgeschätzten pädagogischen und geographischen Hauptwerk, der Rudimenta Cosmographica (dt. den Grundzügen der Weltbeschreibung), erkennen. In der Kronstädter Endfassung von 1542 heißt es darin in deutscher Übersetzung (Vers. 419f): „am Fuße des Berges (der Zinne) gelegen sodann Kronstadt, das als erste der Städte Europas, die den Zeugnissen Christi folgen, von der heraufziehenden Sonne wirksam erleuchtet wird.“ Paul Philippi, dem diese signifikante Texterweiterung gegenüber der 1541er Fassung vor bald 60 Jahren aufgefallen ist, macht die erste Jahreshälfte des Jahres 1542 als Zeitspanne der Abfassung und Drucklegung des Buches aus. Darin die Gewissheit für den Erfolg der kirchlichen Reformation vor ihrer Durchführung am 3. Oktober 1542 zu erkennen und die Reform der Schule als unumkehrbare Voraussetzung der kirchlichen Reformation zu werten, ist sicherlich nicht zu hoch gegriffen.

Denn „den Zeugnissen Christi folgen“ bedeutet nichts anderes als eines der grundlegenden Prinzipien der Reformation, das Schriftprinzip, sola scriptura, in Anwendung zu bringen. Honterus sollte damit Recht behalten, denn zu Beginn der 1540er Jahre standen in Siebenbürgen zunehmend mehr, meist an der Wittenberger Universität ausgebildete Theologen zur Verfügung, die davor die Bildungseinrichtungen von Honterus durchlaufen hatten. Es sei noch erwähnt, dass die aktuelle historische Forschung das traditionelle Gründungsdatum der Honterusschule vorzuverlegen empfiehlt und zwar auf spätestens 1539. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die ersten Seiten der erst mit dem Jahr 1544 erhaltenen Schulmatrikel ganz bewusst vernichtet wurden und zwar als Teil der kollektiven Überwindung der Zeit höchster Spannungen in Kronstadt um den Jahreswechsel 1543/44 – ein damals gebräuchliches Verhaltensmuster.