Ein „güldenes Kleinod“

Die Geschichte eines unbekannten Kronstädter Druckes

Kronstädter Katechismus aus dem Jahr 1732. Neuerwerbung für die Bibliothek des Archivs der Honterusgemeinde.

Der Alltag ist oft trist. Das gilt auch für die Arbeit im Archiv, selbst wenn die Materie, mit der man es da zu tun hat, als spannend gilt. Im Archiv der Honterusgemeinde waren 2012 insgesamt 181 Nutzer vor Ort zu „verarzten“, d.h. für ihre großen oder kleinen (Forschungs)anliegen war Dokumentationsmaterial in gedruckter oder handgeschriebener Form vorzulegen – ob sie nun aus Heldsdorf oder den USA kamen.

Matrikelanfragen (rund 25), Beratungskorrespondenzen, Recherchen, Veröffentlichungen, Bestandserwerb durch Annahme von Vor- und Nachlässen runden das Bild ab. Viel Routine ist dabei, da die Mitarbeiter die Materie beherrschen – Sensationen sind dabei selten. Um eine solche, vom Format her kleinen Sensation soll es im Folgenden gehen.

Am 13. Oktober 2012 ging eine E-Mail des Hermannstädter Verlegers Anselm Roth bei uns ein, in der wir auf einen im Internet angebotenen Kronstädter Druck, einen Katechismus aus dem Jahr 1732, aufmerksam gemacht wurden.

Schnell war klar, dass hier entschlossen gehandelt werden musste, da der Band in keinem der einschlägigen bibliografischen Nachschlagwerke vorkommt und auch die Möglichkeit bestand, dass ein anderer schneller sein könnte. Der Kontakt zu Herrn Silviu Ursu aus Agnetheln war schnell hergestellt und binnen Wochenfrist ward das Buch erworben.

Herr Ursu hat vor etwa 25 Jahren bei Elfriede Henning Deutsch gelernt. Frieda-Tante war damals schon hoch betagt und starb knapp 90-jährig im Jahre 1991. Herr Ursu, der seine Wertschätzung für die siebenbürgisch-sächsische Kultur immer wieder unterstrichen hat, hat sich nun von einer Erinnerung an Frieda-Tante getrennt. Es wäre wünschenswert, wenn solche Schritte nicht über das Internet erfolgen würden, sondern im Sinne der Kulturgutsicherung zuerst kompetenten Stellen, Archiven oder Museen, angeboten werden würden.

Der langatmige barocke Titel dieses Druckwerkes lautet:

„Güldenes Kleinod der wiedergebohrenen Christen/
das ist: Kurtze Erklärung des kleinen Catechismi
D(octor) Mart(ini) Lut(h)ers.
Darinnen auffs neue in Frag und Antworten/ ein Christlicher Heils-Brunnen gezeiget wird/ daraus die Christliche Lehre/ als das Wasser des Lebens/ je länger so lieber zu trincken ist/ wider den Gifft der Ketzereyen/ einem jeden Hauß-Vater und Lehr-Meister seine Kinder und Gesinde/ daraus den rechten Weg zur Seligkeit zu lehren und zu unterweisen/nützlich und erbaulich.
Mit etlichen Fragen vermehret und der Christlichen Schul-Jugend zum besten in Druck befördert von Georgio Schallio, gewesenem Jungfer-Schulmeister in Cronstadt.
Cronstadt/ in der Seulerschen Buch-Druckerey/ druckts Michael Heltzdörffer/ im Jahr 1732“.

Das Buch ist im Duodezformat, der Buchkörper hat die Maße 160 x 72 mm, die Seiten haben einen Druckspiegel von 145 x 59 mm. Das Buch hat keine Seiten- oder Blattzählung, sondern Bogenzählung.

Es enthält fünf Druckbogen von jeweils 12 Blättern oder 24 Seiten, im Ganzen also 60 Blätter oder 120 Seiten. Die Druckbogen sind mit den Buchstaben A, B, C, D und E bezeichnet, für den Buchbinder sind nur die ersten Blätter des Druckbogens von 1 – 7 bezeichnet, die übrigen ( 8 – 12) ergeben sich dann beim Binden des Buches von selbst.

Zum Druck wurden sogenannte „gotische“ oder Fraktur-Buchstaben in verschiedenen Größen verwendet, nur der Name des Verfassers bzw. Herausgebers ist mit lateinischen Kursiv-Majuskeln gedruckt. Auf dem Titelblatt gibt es eine schön verzierte große Initiale „C“ beim Wort „Catechismi“

Das Titelblatt sagt schon viel über den Inhalt aus.

Aber es sagt nicht, dass dies Buch von 1732 eine Neuauflage ist, von dem frühere Kronstädter Auflagen aus den Jahren 1701 und 1715 bekannt sind und es soll auch eine erste Auflage in Hermannstadt im Jahre 1667 gedruckt worden sein, die der Verfasser dem damaligen (1654 – 1678) Kronstädter Stadtpfarrer Petrus Mederus gewidmet haben soll.

Allerdings sind diese früheren Auflagen nicht erhalten geblieben, sodass der gefundene Text von 1732 heute die bisnoch einzige uns bekannte Überlieferung dieses Werkes ist. Mehrere Auflagen und doch nur ein überliefertes Exemplar: Dies ist nur dadurch erklärlich, dass es sich um einen viel gefragten „Gebrauchsgegenstand“ gehandelt hat, der durch wiederholtes Lesen so sehr gelitten hat, dass irgendwann nachfolgende Generationen darin nichts Erhaltenswertes mehr erkennen konnten. Auch die Bindung des nun geretteten Exemplars zeigt deutliche Gebrauchsspuren – eine Restauration wäre wünschenswert.

Über den Verfasser Georgius Schallius ist uns bisher nur bekannt, dass er im Jahre 1678 einen Adelsbrief erhalten hat, der auf dem siebenbürgischen Landtag publiziert wurde. Sein Name fehlt in der alten Matrikel des Honterusgymnasiums, ebenso fehlt er unter den siebenbürgischen Studenten an ausländischen Hochschulen bis zum Jahre 1700. Wir können deshalb nur vermuten, dass er ausländischer Herkunft war.

In den Kronstädter kirchlichen Matrikeln kommt in den Jahren 1684 und 1685 ein „H(err) Georgius Schallius“ ohne weitere Berufsbezeichnung als Taufpate vor.

Im Kronstädter Divisoratsprotokoll für die Jahre 1681 – 1702 finden wir auf den Seiten 330 – 333 folgende Nachlass verhandlung eingetragen:

„Anno 1689 Die 13. Decemb(ris) Nach tödligem Abgang deß Ehrenvesten Herrn Georgii Schallii, geweßenen Jungfer-Schul-Meister, haben wir Johannes Mankesch undt Johannes Sigerus, beyde Rathgeschw(orene) und Ordinat(i = verordnete) Divis(ores = Teilherren) Coronenses deßen hinterbliebene Haabschaft inventiret, selbige auch zwischen der Wittib Catharina Hedwigin wie auch 2 Kinder Marie undt Justina folgender Weiße auffgetheilet:“

Zum Nachlass gehörten an Liegenschaften ein Haus auf dem Rosenanger, geschätzt auf 600 Gulden, ein Garten in der Blumenau – 150 Gulden, ein Garten „ober der Stadt“ – 50 Gulden, ein „Stück Erdt ober der Stadt“ – 20 Gulden und ein Gemüsestreifen im „Galgen Weier“ (heute Galgweiher = Str. Al. I Cuza).

Dann gab es Schuldscheine über ausgeliehene Summen Geldes samt Zinsen im Werte von zusammen 1206 Gulden.

Der Posten „Verbrennt Silber“ – etwa 3 Kilogramm im Werte von 115,50 Gulden – deutet darauf hin, dass dieses vielleicht ein Ergebnis des großen Brandes von Kronstadt am 21. April 1689 gewesen sein könnte. Offenbar nicht verbrannt waren 13 „Kaisertaler“ im Werte von 26 Gulden und 6 „Löwentaler“ im Werte von 12 Gulden, dazu andere alte Münzen. Der gesamte Nachlass belief sich auf 2192 Gulden.

Davon erhielt die Witwe ein Drittel und jedes Kind ebenfalls ein Drittel. Die Tochter Marie erhielt zwei Drittel des Hauses am Rosenanger, die Tochter Justina den Garten in der Blumenau.

Zum Nachlass gehörten auch „Silbern Geschmeid“ , Kleidung, dann Zinngeschirr, zum Teil geschmolzen.

Maria erhielt noch ein „Himmel Brodt Eyßen“ und Justina einen zerbrochenen Mörser.

Leider gibt es in der Nachlassverhandlung keinen Hinweis auf eine Bibliothek, die ein Lehrer wohl für seinen Beruf haben musste. War sie wohl beim Großen Brand ganz vernichtet worden?

Leider sind zur Person des Georgius Schallius noch keine weiteren Angaben möglich.

Wenden wir uns nun dem gedruckten Text zu.

Auf der Rückseite des Titelblattes steht eine „Vor-Rede an die liebe Schul-Jugend!“ in der Form eines zwölfzeiligen Gedichtes, das beginnt:

„Ihr Kinder, lasset euch dies Buch befohlen sein,
Und lernet fleißig drauß, es wird euch lehren fein...“

Auf der dritten Seite folgen „Allgemeine Fragen zum Eingang des Catechismi“ nach denen die sechs Hauptstücke des Kleinen Katechismus von Martin Luther aus dem Jahre 1529 aufgezählt werden.

Das erste Hauptstück „Von den H(eiligen) Zehn Geboten“ beginnt auf Seite 6 (A3verso) mit guten Fragen und Antworten, gestützt auf Bibelzitate. Der Luthertext dazu beginnt erst auf Seite 10 (A5verso) und wird ebenfalls durch Fragen und Antworten ergänzt und erläutert.

„Das andere Hauptstück Vom Christlichen Glauben“beginnt auf Seite 38 (B7verso), der Luthertext dazu auf Seite 41 (B9recto).

Das dritte Hauptstück „Vom Gebet des Herren oder Vater unser“ beginnt auf Seite 65 (C9 recto), der Luthertext auf der folgenden Seite.

Das vierte Hauptstück „von der Tauffe“ beginnt Seite 87 (D8recto)
„Das Fünffte Hauptstück/ Vom H. Abendmahl“ beginnt auf Seite 97 (E1recto) und das sechste Hauptstück „Von der Beicht“ auf Seite 108 (E6verso).

Auf Seite 115 (E10recto) beginnen „D. Mart. Luth. Frag-Stücke für die, so zum Sacrament gehen wollen“.

Auf der letzten Seite 120 (E12verso) steht folgender Schluss:

„Dieses sind also die Sechs Haupt-Stücke unseres Christlichen Glaubens, welche ein jeder Christ wissen und gläuben sol (sic!). Gott verleihe uns seine Gnade, daß wir dieselben mögen gerne hören und fleißig lernen, und unser Leben darnach richten, auf daß wir hie zeitlich und dort ewig in Christo mögen leben. Amen. Gott allein die Ehre.“

Vielleicht können auch die heutigen Konfirmanden und Gläubigen aus dem „Güldenen Kleinod“ etwas lernen und sich so eine systematische Übersicht über die darin enthaltenen Glaubensfragen erwerben. Kirchengeschichtlich aufschlussreich dürfte die Tatsache sein, dass den erklärenden Texten Luthers umfangreiche Ergänzungen folgen, die wohl Schallius zuzuschreiben sind. Vielleicht wählt ein Theologiestudent diesen Text für eine eingehendere Untersuchung. Dafür gibt es nun in der Archivbibliothek der Honterusgemeinde eine bisher fehlende Grundlage, wie im 17. und 18. Jahrhundert der Religionsunterricht erfolgte.

Kronstadt,
30. Dezember 2012
Gernot Nussbächer, Thomas Şindilariu