Über alte Gebäude und ihre Bewahrung

Ein Gespräch mit George Mitran, Leiter der Kronstädter Behörde für Schutz des Kulturerbes

Eine Bausünde gleich neben Kronstadt, in Brenndorf: in einem geschützten Areal sollten solche auffällige Umbauten nicht durchgeführt werden.

Inschriften mit Jahreszahlen, Widmungen oder Namen von Eigentümern, Baumeistern oder Stiftern sind Details welche bei Sanierungen und Restaurierungen besondere Aufmerksamkeit zukommt. Hier, ein Trägerbalken am Kirchhof in Hamruden.
Fotos: Hans Butmaloiu

Die Internetseite der Kreisbehörde Kronstadt welche sich mit der Bewahrung des Kulturerbes befasst – Amtssprache: Direcţia Judeţeană pentru Cultură şi Patrimoniul Cultural Naţional Braşov (DJCPCN) -, wird mit vier Aufnahmen von repräsentativen Bauten der Stadt eröffnet. Das ist die Nikolauskirche im Schei-Viertel, zweimal die Schwarze Kirche und das städtische Geschichtsmuseum am Alten Markplatz.

Alles Bauten welche unter Denkmalschutz stehen und Teil eines Erbes sind mit dessen Pflege sich das Amt befasst. Welchen Regelungen dieser Bereich untersteht und wie diese angewandt und umgesetzt werden, erklärte uns George Mitran, Leiter dieser Behörde. Er begann da 1976 seine Tätigkeit, als sie noch dem Geschichtsmuseum unterstand und machte nach und nach alle Änderungen und Neuerungen mit. Die letzte bedeutende Umgestaltung der Tätigkeit erfolgte 2003, als zu dem Bereich des Kulturerbes auch die Bereiche Kultur und Kulte hinzugefügt wurden.


Welches sind genau die heutigen Kompetenzen der Behörde?

Diese gehen aus zwei Gesetzen hervor, eines für Bewahrung der Bauten und eines für die Bewahrung des so genannten „mobilen Erbes“, kurz gefasst: Alles was nicht Gebäude ist. Damit befassen sich etwa 70 Regelungen und Normen. Das ist was der Gesetzgeber als richtig befunden hat um die Gesamtheit des Kulturerbes zu schützen. Das wäre alles, von den archäologischen Stätten angefangen bis 1940.

Unsere Dienstvorgaben kommen vom Kulturministerium aufgrund des Gesetzes für Denkmalschutz: Erfassung der historischen Bauten, ihre Klassifizierung und ihr Schutz, sowohl aus dem städtischen als auch aus dem ländlichen Bereich. In der Erfüllung dieser Vorgaben haben wir erstrangig wissenschaftliche Kompetenzen bei der Aufsicht der Restaurierungsarbeiten und der Bewilligung der Anträge welche bei uns eingereicht werden.

Dabei ist zu betonen, dass es sich um Restaurierungen und Sanierungen an historischen Gebäuden aber auch an Wohnbauten in geschützten Bereichen handelt. Die Anträge werden von einem Ausschuss geprüft, ein Ausschuss welcher aus von dem Ministerium zugelassenen und ernannten Fachleuten besteht. In besonderen Fällen, wenn es sich um Baudenkmäler der A-Klasse handelt, also von nationalem und internationalem Wert, dann entscheidet über die Anträge ein nationaler Fachausschuss. Aber, da ist noch hinzuzufügen: Das letzte Kapitel des Gesetzes gibt uns die Befugnis Geldstrafen bei Missachtung des Gesetzes zu erteilen sowie die Eröffnung von Strafverfahren einzuleiten!

Dieses ist der Fall bei nicht bewilligten Eingriffen oder bei solchen welche eine Gefährdung oder Zerstörung verursachen. In den nächsten Tagen werden wir ein Treffen haben, bei welchem eben dieses Thema der Strafen bei Missachtung der Auflagen, erörtert wird, denn eine Festigung unsere Stellung ist dringend notwendig.

Dieser besondere Bereich, der Bauten, Baudenkmäler, Baukomplexe, untersteht jedoch auch der Staatlichen Bauaufsicht. Welches ist Ihr Verhältnis zu dieser und zu den anderen Behörden, z. B. bei Erteilung von Baugenehmigungen?

Genau, wir arbeiten objektbezogen sehr eng mit der Bauaufsicht zusammen. Es gibt aber auch eine weniger bekannte Behörde, die Baupolizei, welche Kompetenzen hat oder die Fachausschüsse der Lokalbehörden, welche die eigentlichen Baugenehmigungen bewilligen und mit denen wir natürlich auch zusammenarbeiten. Nicht zu vergessen, die Lokalbehörden, angefangen von den Bürgermeisterämtern bis zu den Präfekturen und Kreisräten.

Erfahrungsgemäß, sind die Fälle von Missachtung der Auflagen zahlreich?

Ja, es sind ziemlich viele Fälle! Der Hauptgrund ist vor allem die Unkenntnis und das fehlende Bewusstsein für die Bedeutung des Kulturerbes in Form von Bausubstanz. Da ist auch der Begriff „geschützte Bereiche“ eingeschlossen, einfacher gesagt: Stadtteile oder Viertel. Dazu kommt obendrein, dass wir ja zahlenmäßig sehr wenige sind. Es wurde wohl gedacht, dass Sparmaßnahmen im Bereich Kulturerbe ohne Bedenken angewandt werden können. Doch wir beklagen uns nicht, wir gehen unserer Arbeit nach! Für nächstes Jahr sind die Aussichten aber bedeutend besser.

Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Bauten können schwere Schäden hinterlassen, Schäden welche  – manchmal – nicht mehr gutzumachen sind. Haben Sie auch solche Fälle angetroffen?

Bei solchen Eingriffen auf Bauten, ich meine jetzt in unserem Kreis, Eingriffe welche gesetzwidrig, unsachgemäß oder unbefugt durchgeführt wurden, versuchen wir meistens zusammen mit dem Eigentümer zu retten, was zu retten ist an Bausubstanz und historischer Identität des Objektes. Aber es ist auch so, dass wir eben Fälle haben, wo nicht mehr gut zu machenden Schäden oder Zerstörungen entstanden sind.

Zu so einem Fall ist das Pfarrhaus in Deutschkreuz geworden. Aus Unwissenheit oder ungenügender Studie der Gebäudestruktur dieses Baues – welcher sich immerhin in dem gesetzlich geschützten Areal der Evangelischen Kirche mit Kirchenburg in Deutschkreuz befindet – ist es zu dem bedauernswerten Einsturz diese Baudenkmals gekommen.

Die Unterlagen für die Arbeiten am Gebäude lagen uns zur Bewilligung vor. Während der ersten Arbeiten am Fundament des Pfarrhauses stürzte dieses ein. Bedauerlich ist, dass nicht sofort eine Mitteilung an die Behörden erfolgte – so wie es gesetzlich vorgesehen ist – so dass ein rechtzeitiger Eingriff hätte durchgeführt werden können. So haben wir eben einen Eingriff welcher zur Vernichtung des Baudenkmales geführt hat.

Die Baustoffe wurden allerdings eingesammelt und sortiert und gelagert, ich würde sagen in ganz guten Bedingungen. Unsererseits haben wir die gesetzlichen Schritte unternommen und die Arbeiten gestoppt. Zur Zeit läuft eine Untersuchung um die Ursachen festzustellen welche zu diesem extrem tragischen Verlust, meinen wir, geführt haben. Es ist eine strafrechtliche Untersuchung im Gang - denn es ist ja ein Baudenkmal zerstört worden. Das Gesetzt sieht vor, dass der Bau wiederhergestellt wird, genauso wie er war, mit Einsatz der Originalbaustoffe. Die Fachleute welche den Tatbestand aufgenommen haben, arbeiten auch an der Ausfertigung der Einzelheiten. Es bleibt abzuwarten, was nun folgen wird.

Solche Arbeiten benötigen einen erheblichen finanziellen Aufwand und es stellt sich die Frage, in welchem Maße und auf welchen Wegen europäische oder UNESCO Mittel herangezogen werden können. Wie steht es in diesem Bereich?

Im allgemeinen werden solche Arbeiten an gesetzlich geschützten Baudenkmälern von Behörden ausgeführt, welche auch diese Geldmitten beantragen können. Sie verfügen über ausgebildetes Fachpersonal welches die Anträge ausarbeitet und vorlegt. Als Beispiel für solche Antragsteller kommen Bürgermeisterämter sowie Kreisräte in Frage aber nicht nur. Kronstadt ist in diesem Bereich für seine mehr als zehnjährige Tätigkeit anerkannt.

Unsere Stadt hat in dieser Zeitspanne sein Antlitz „geliftet“, könnte man sagen, wenn man nur an die Wehrmauern, Basteien und Türme denkt. Auch das Bürgermeisteramt in Rosenau hat einen großen Erfolg in diesem Bereich zu verbuchen, denn, trotz aller  Schäden, wurde endlich  die Fluchtburg einer fachgerechten Sanierung unterzogen.

Da ich Rosenau erwähnt habe, möchte ich etwas über die Ortschaft und ihre Umgebung hinzufügen: Wir haben dort 20 Schautafeln aufgestellt, welche wir selbst ausgearbeitet haben und welche den Einwohnern als Leitfaden vor Baubeginn dienen sollen. Sie sind nach dem Grundsatz „So ja, so nicht!“ verfasst und illustrieren mit Fotos von Originalobjekten welche Bausünden z.B. bei einer Sanierung begangen werden können. Mit eigenen Mittel haben wir auch im Stadtbereich von Kronstadt, dem geschützten Teil der Inneren Stadt, hundert Schild-Anzeiger angebracht welche Gebäude von historischem Wert ausweisen.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen!

Das Gespräch führte Hans Butmaloiu