Schon in vorreformatorischer Zeit belegt

Mundartlich „berichten“ hat im Unterschied zum Hochdeutschen im Südsiebenbürgischen auch besondere Bedeutungen. Es bedeutet zunächst, reflexiv gebraucht, ‘das heilige Abendmahl einnehmen’: In diesem Sinne heißt es: „sich berichten“ oder „ich hu mich bericht“ (‘das heilige Abendmahl einnehmen’ oder ‘ich habe das heilige Abendmahl eingenommen’; Deutsch-Weißkirch).
Substantiviert wird es auch nicht reflexiv gebraucht: „mer goon zem berichten“ (‘wir gehen, das heilige Abendmahl einnehmen’; Bartholomä, Stadtteil von Kronstadt). Auf die Frage: „Setch ir hotch uch gewisst zem berichten?“ (‘seid ihr heute auch beim heiligen Abendmahl gewesen?’), kann die Antwort lauten: „Ech hu mich net bericht“ (‘ich habe kein Abendmahl eingenommen’, Stein).

Im Besonderen bezeugt ist das Lexem im Sinne von ‘einem Kranken (zu Hause) das heilige Abendmahl reichen’, in dem Beleg:„Ich woor bää em berichten“ (‘ich war bei dem Kranken, um ihm das heilige Abendmahl zu reichen’; Scharosch bei Fogarasch); auch „mer woore bääm berichten“ (‘wir waren bei der Beichte’; Rumes). Daraus ergibt sich der erweiterte Sinn, passivisch gebraucht, ‘konfirmiert werden’: „bericht wärden“, da mit der Konfirmation das Recht zur Teilnahme am Abendmahl erteilt wird. Wenn gesagt wird: „e giit zem berichten“ ist damit gemeint, dass er in den Konfirmandenunterricht geht (burzenländisch). Das Wort ist urkundlich schon aus vorreformatorischer Zeit belegt. Die Grundbedeutung war hier ‘ausrüsten’, das heißt ‘mit den Sterbesakramenten versehen’ (schon mittelhochdeutsch ‘berihten’ in diesem Sinn, neben anderen Bedeutungen belegt). Die Übertragung auf das ‘heilige Abendmahl’, auf das ‘Abendmahl als Krankenkommunion’ und zuletzt auf die ‘Konfirmation’ erfolgte sodann als Vorläufer und im Gefolge der reformatorischen Bewegung.