Auch Stiefkinder entschädigt

Hermannstadt (ADZ) – Gegengezeichnet hat Staatspräsident Klaus Johannis das vom Parlament am 30. März d.J. verabschiedete Gesetz Nr. 71/2022, aufgrund dessen künftig auch die Stiefkinder von Personen entschädigt werden, die aus politischen Motiven verfolgt oder ins Ausland deportiert worden sind. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Ergänzung von Artikel 5 des Gesetzes 118/1990 (und zwar dessen im September 2009 im Amtsblatt wiederveröffentlichten Fassung). Der Novelle von Artikel 5 stand die Motivation zu Grunde, dass in der Ehe eines politisch Verfolgten oder Deportierten ein aus einer vorherigen Beziehung eines der Partner stammendes, aber in der Familie des Verfolgten oder Deportierten aufgewachsenes Kind, genauso zu leiden hatte, wie das in der bestehenden Ehe geborene. Zu den Initiatoren der Gesetzesänderung zugunsten der Stiefkinder hat der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Gan] gehört. „Es freut mich, dass auch dieser Vorschlag, der von mir ausgegangen ist, im Parlament angenommen wurde“, erklärte MP Gan]. „Es gibt wahrscheinlich nicht viele Personen, die sich in dieser Lage befinden, jedoch ist es gerecht, wenn sie als Betroffene ebenfalls eine Entschädigung erhalten.“