Bürgermeister amtsenthoben

Präfekt enthebt auf Bewährung verurteilten Bürgermeister seines Amtes

Reschitza – Zum dritten Mal in seinem Mandat enthebt der Präfekt von Karasch-Severin einen Bürgermeister seines Amtes, der von einem Gericht auf Bewährung verurteilt wurde. In den beiden vorangegangenen Fällen haben die amtsenthobenen Bürgermeister die Präfektenorder gerichtlich angefochten und haben vom Kreisgericht in Reschitza in einem unanfechtbaren Urteil recht bekommen. Es wird erwartet, dass auch Ion Borduz, der jetzt amtsenthobene Bürgermeister von Furlog/Fârliug den selben Weg gehen wird.

Pavel Verindeanu aus Prigor im Almasch-Tal und Ion Scorobete, der Bürgermeister von Zăvoi bei Ferdinandsberg/Oţelu Roşu, waren vom Präfekten ebenfalls ihres Amtes wegen einer Bewährungsstrafe enthoben worden und hatten vor dem Gericht in Reschitza das Recht erstritten, weiter im Amt zu bleiben. Ion Borduz, der vom Berufungsgericht in Temeswar/Timişoara zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, weil er Gelder, die bei der Umsetzung eines EU-Pojektes eingespart werden konnten, nicht an den Geldgeber zurück schickte, sondern zu einem weiteren, diesmal nicht das gesamte bürokratische Genehmigungsverfahren durchlaufende Projekt, genutzt hatte.

Was angeblich in der gesamten EU als Gesetzesübertretung geahndet und als Veruntreuung/Unterschlagung eingestuft wird – auch wenn der Mensch sich nichts in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, sondern die Gelder zum Nutzen der Kommune einsetzte. Ion Borduz hatte vor dem Temeswarer Gericht seine Schuld eingesehen und alles auf Nichtwissen betreffs den Umgang mit EU-Mitteln sowie fehlende Aufklärung darüber geschoben.

Einstweilen ist die Präfektenorder sofort wirksam und Ion Borduz seines Amtes enthoben. Im Falle der anderen beiden Bürgermeister, die in einer ähnlichen Lage waren, hatte das Gericht verfügt, dass die betreffende Kommune den Lohnausfall für die Zeit der Amtsenthebung nachzahlt.