Ciuhandu-Verurteilung: Hat der Rechtsstaat versagt?

Ex-Bürgermeister erhebt schwere Vorwürfe gegen Justiz

Temeswar (ADZ) – Der ehemalige PNȚCD-Bürgermeister von Temeswar, Gheorghe Ciuhandu, der Anfang November endgültig zu drei Jahren Haft auf Bewährung sowie zur Solidarzahlung von 27 Millionen Lei verurteilt wurde, hat Ende vergangener Woche in einem offenen Brief an die Temeswarer Presse Stellung genommen und schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft und das ihn verurteilende Gericht erhoben. Wie die ADZ berichtete, erfolgte die Verurteilung durch das Berufungsgericht, erstinstanzlich wurde Ciuhandu freigesprochen. Ihm sowie einigen Beamten der damaligen Stadtverwaltung warf die DNA vor, den privaten Fußballklub „Politehnica Timișoara“ illegal aus öffentlichen Geldern finanziert zu haben, so dass neben der ausgesetzten Gefängnisstrafe die endgültig Verurteilten auch den Schaden in Höhe von 27 Millionen Lei ersetzen müssen.

Ciuhandu schreibt, dass seine Verurteilung unrechtmäßig sei, der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs sei in seinem Fall einfach nicht gegeben. Er sei der Ansicht, dass ihn das Gesetz eigentlich dazu verpflichtete, den Assoziierungsvertrag zwischen der Stadt Temeswar und dem Fußballklub zu unterschreiben, da der Stadtrat entsprechend beschlossen hatte. Die Temescher Präfektur hatte den Stadtratsbeschluss als legal anerkannt, so dass der Unterschrift des Bürgermeisters nichts mehr im Wege stand, diese war sogar zwingend, so Ciuhandu. Die Staatsanwaltschaft kam zu gegenteiligen Schlussfolgerungen, denen letztendlich das Berufungsgericht auch gefolgt ist.

Die DNA hätte jedoch erkennen müssen, dass Ciuhandu rechtens gehandelt habe, so hätten auch die Inspekteure des Bukarester Rechnungshofs die Sachlage eingeschätzt und 2010 der Temescher Rechnungskammer mitgeteilt, dass an dem Vertrag nichts auszusetzen sei. Darüber hinaus hätte das Finanzamt der Stadt Temeswar 2013 und 2015 festgestellt, dass die Zahlungen an den Fußballklub, die von Ciuhandu als befugte Person angeordnet wurden, nicht illegal gewesen seien. Die Rechtsabteilung des Rechnungshofs in Bukarest sei derselben Ansicht gewesen.

Die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft habe jedoch alle diese Beweismittel ignoriert und dem Berufungsgericht keine neuen Beweise vorgelegt, die die Schuld des ehemaligen Bürgermeisters belegen konnten. Insofern sei die gesamte Anklageschrift fehlerhaft, die Staatsanwälte hätten die Sachlage nicht begriffen und zahlreiche Fehler gemacht. Auch habe die DNA während der strafrechtlichen Untersuchung Druck auf einige Zeugen ausgeübt, das sei schlicht illegal. Man habe alle Beweismittel, die die Angeklagten vorgebracht haben, einfach ignoriert, obwohl die Staatsanwaltschaft Beweise für und wider den Angeklagten sammeln muss. Das Temeswarer Berufungsgericht sei der DNA gefolgt, habe dabei allgemein gültige Urteile des Verfassungsgerichts außer Acht gelassen und das Gesetz gebrochen. Noch könne Ciuhandu die Begründung des endgültigen Urteils nicht kommentieren, aber er müsse sich schon die Frage stellen, ob der Rechtsstaat nicht versagt habe. Dies sei eindeutig der Fall, wenn Bürger verurteilt werden, eben weil sie die Gesetze eingehalten haben, so das Fazit des ehemaligen Stadtvaters.