Es bleibt dabei: keine „Fetzenläden“ mehr

Stadtverwaltung Reschitza bekräftigt Änderungen im künftigen Hauptstraßenbild

Reschitza - Der bereits 2019 gefasste Beschluss des Reschitzaer Stadtrats (HCL 397/2019), Second-Hand-Kleidungsläden (Volksmund: „Fetzenläden“, oder „Armani“), Pfandhäuser und Wettbüros von den Hauptstraßen der Stadt ab 2022 zu verbannen, hatte eine nervöse Reaktion seitens der Betreiber, aber auch vieler Bürger („Arme Leute brauchen Second-Hand-Läden!“) hervorgerufen. Eine in Bukarest ansässige Kette von Second-Hand-Läden hatte eine Präliminär-Klage gegen den Beschluss des Stadtrats eingereicht, über welche am vergangenen Freitag der Stadtrat in einer Blitztagung zu entscheiden hatte.

Die Tagung brachte eifrige und nervöse Debatten. Geführt wurden sie in Anwesenheit der Anwälte des Bukarester Rechtsanwaltsbüros, das von der Ladenkette engagiert wurde. Schließlich wurde mit großer Mehrheit der vorjährige radikale Stadtratsbeschluss bekräftigt: binnen zwei Jahren müssen die „Fetzenläden“, die Pfandanstalten und die Wettbüros von den Hauptstraßen der Stadt verschwinden. HCL 397/2019 bleibt in vollem Umfang gültig. Samt seinem Anwendungsreglement, das im Detail vorsieht, wie die Betreiber vorzugehen haben und welche Termine einzuhalten sind, auch was geschieht, wenn sich die Betreiber der Durchführung des Beschlusses widersetzen.

Zuerst wurde auf der Tagung der Bukarester Anwaltskanzlei die Möglichkeit geboten, im Stadtrat die Argumente vorzubringen, die gegen den Stadtratsbeschluss sprechen und für dessen Stornierung zu plädieren. Angeführt wurden Art.45 und 132 der Verfassung Rumäniens (freier Zugang und freie Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, Garantierung der freien Initiative und deren ungehinderter praktischer Durchführung). Dem wurde das Fachreferat der Rechtsabteilung des Rathauses entgegengehalten, fußend auf einem Artikel (33) des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sowie Art. 10 des Eilbeschlusses der Regierung 57/2019 bezüglich das Verwaltungsgesetzbuch. Jeweils gilt als Hauptargument: eine Kommunalverwaltung hat die Pflicht, das öffentliche Interesse vor das Einzel- oder ein Gruppeninteresse zu stellen.

Das Reglement, das sich der Reschitzaer Stadtrat 2019 selbst zurechtschneiderte, sieht u.a. vor, dass alles zu unternehmen ist, was einer intensiveren Entwicklung der „Hauptzonen“ von Reschitza dient. Als solche werden angeführt: das Stadtzentrum, der Revolu]ia-din-Decembrie-Boulevard, die das Stadtzentrum umgehende I.L.-Caragiale-Straße, der A.I.-Cuza-Boulevard und der Republicii-Boulevard in der Neustadt. Für diese „Zonen“ werden ab dem 1. Januar 2022 das Betreiben von Second-Hand-Läden, Wett- und Glückspielbüros und Pfandleihanstalten verboten. Die Stadt wird für die Zeit danach keine Betriebsgenehmigung mehr ausstellen für solcherlei Wirtschaftsunternehmungen. Werden sie trotzdem in Betrieb gehalten, sieht der Stadtratsbeschluss regelmäßige Strafen von 1000-2500 Lei vor und die Möglichkeit einer umgehenden vorzunehmenden definitiven Sperrung „auf administrativem Weg“. Zudem wird die Immobiliensteuer in solchen Fällen um 50 Prozent/Jahr erhöht.