Evangelische Kirche A.B. in Rumänien hilft bei Ahnenforschung zu Entschädigungszwecken

Hermannstadt – Seit Mitte Juli gilt in Rumänien das Gesetz 130/2020, das Kindern ehemaliger Opfer von politischer Verfolgung durch Organe der rumänischen Staatsgewalt das Recht einräumt, nachträgliche Entschädigung für vormals verübte Verschleppung, Zwangsumsiedlung und Verordnung von Strafzwangsarbeit einzuklagen. Es bedeutet eine Erweiterung des Dekretes 118/1990, demzufolge bis unlängst nur Opfer politischer Verfolgung selbst von der Möglichkeit gerichtlich zu erkämpfender Entschädigung Gebrauch machen konnten. Um sich den Kontext der gesetzlichen Neuerung zunutze machen zu können, ist es nötig, eigene Familienforschungen vorzunehmen, insofern die biografisch stichhaltigen Details noch nirgendwo schriftlich vermerkt wiederentdeckt werden konnten. Nebst vielen damals und heute mit in Rumänien wohnenden Bevölkerungsgruppen betrifft das Gesetz 130/2020 auch ein markantes Stück Geschichte der Siebenbürger Sachsen, die im Januar 1945 zu Zigtausenden für die Dauer von bis zu fünf Jahren in russische Zwangsarbeitslager deportiert worden waren.

Zahlreiche Kinder damals deportierter Personen knüpfen derzeit Kontakt zur Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR), um sich eine Bestätigung der politischen Verfolgung ihrer Vorfahren ausstellen zu lassen. Das Landeskonsistorium der EKR unternimmt auf Anfrage Nachforschungen im Zentralarchiv des Friedrich-Teutsch-Begegnungs-und-Kulturzentrums Hermannstadt/Sibiu und einschlägigen bürokratischen Arbeitsaufwand, bittet Antragsstellende nichtsdestotrotz aber auch, beim Suchen im eigenen Privatarchiv nichts unversucht zu lassen. Antragsstellenden werden keine Kosten berechnet. Nach Auffindung der gewünschten Informationen, wofür keine Garantie gegeben werden kann, erfolgt per Post die Zustellung der amtlich unterzeichneten, gestempelten und registrierten Deportations-Bestätigung. Antragsstellende werden ersucht, den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und eine Lichtbildkopie des Geburtsscheins der deportierten Person einzusenden. Auch der Name der Ortschaft, von wo aus die betreffende Person deportiert worden war, sowie Name und Postanschrift des Antragsstellers sind mitzuteilen. Das Friedrich-Teutsch-Begegnungs-und-Kulturzentrum Hermannstadt, Str. Mitropoliei 30, ist postalisch über die Leitzahl 550179 erreichbar. Noch einfacher ist es, Hilfe bei der Ahnenforschung über schriftlich formlose Nachricht an die E-Mail-Adresse casa.teutsch@gmail.com anzufordern. Kulturreferentin Dr. Gerhild Rudolf weist auf die noch nicht abgeschlossene Urlaubszeit und folglich nur teilweise besetzten Büros hin, weswegen vorab um Geduld für die Zusendung der Bestätigungen gebeten wird.

Die gesetzlich gesicherte Chance auf nachträgliche Entschädigung politischer Verfolgung entbindet fernerhin nicht von der Option, sich in die Lektüre belletristischer und Fachliteratur zum Thema der Geschichte der Siebenbürger Sachsen im Zweiten Weltkrieg zu vertiefen. 63.000 Deutsche aus Rumänien gehörten der Schutzstaffel der Wehrmacht an. Obschon die beiderseits lange Zeit verdrängte Schuldfrage heute weitestgehend beantwortet, geklärt und verziehen scheint, sei hier die von Paul Milata verfasste und auch in rumänischer Übersetzung vorliegende Monografie „Zwischen Hitler, Stalin und Antonescu. Rumäniendeutsche in der Waffen-SS“ (Schiller-Verlag Hermannstadt/Bonn, 2019, Übersetzung von Soziologin Nadia Badrus, Mitglied der Jüdischen Gemeinschaft Hermannstadt) nur erwähnt.