Ghiorghioni aus allen Ämtern entlassen

Im Dezember gibt es die Wahl eines anderen Kreisratsvizepräsidenten

Reschitza – Auf der Kreisratstagung vom vergangenen Mittwoch wurde einstimmig der Beschluss angenommen, den seit 12. Mai d.J. nicht mehr im Amt befindlichen Kreisrats-Vizepräsidenten Ionesie Ghiorghioni, der inzwischen zu einer (noch nicht rechtskräftigen) Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, wegen Fehlens vom Dienst zu entlassen. Ghiorghioni wurde von der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA der wiederholten Schmiergeldnahme überführt, hatte sich aber starr geweigert, von seinen Ämtern zurückzutreten, während die Mitglieder des Kreisrats in einem schwer erklärlichen Verwirrspiel eine Entscheidung über seine Entlassung hinausgeschoben haben. Damit ist die gesetzliche Regelung angewandt worden, laut welcher ein Ratsherr, oder ein gewählter Amtsträger, der sechs Monate in Folge vom Dienst fehlt, automatisch den Posten verliert. Ghiorghioni war im Rahmen seiner U-Haft und der anschließenden Justizkontrolle, die über ihn verhängt wurde, ausdrücklich untersagt gewesen, sich dem Kreisratsgebäude zu nähern.

Als Kreisrat müsste Ghiorghioni nun mit dem nächsten Kandidaten ersetzt werden, der auf der Wahlliste von 2012 steht. Wer das ist, darüber bestimmt seine Partei, die PNL. Sein Nachfolger als Kreisrat wird im Dezember vereidigt. Ebendann ist die Wahl eines Nachfolgers als Kreisratsvizepräsident angesetzt. Dafür ist eine einfache Mehrheit von 16 Stimmen nötig. Die Wahl wird auch zeigen, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Kreisrat geändert haben, seit auch der gewählte Präsident des Kreisrats, Sorin Frunzăverde, suspendiert ist. Über das Ersetzen Ghiorghionis in diversen Funktionen und Verwaltungsräten hat der Kreisrat bereits auf seiner Novembertagung abgestimmt. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Ghiorghioni am 12. Mai in eine Falle der DNA getappt ist und bei der Annahme von 10.000 Lei Schmiergeld in flagranti erwischt wurde, um am 17. November vom Kreisgericht in Reschitza zu sieben Jahren und vier Monaten Haft wegen Korruption im Wiederholungsfall verurteilt zu werden. Der Verurteilte hat die Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft nie zugegeben.