Glockentrum ohne Baugenehmigung

Kronstadt – Es sind schon 27 Jahre vergangen, seitdem der Bau der Auferstehungs-Kathedrale im neuen Verwaltungszentrum der Stadt auf der da befindlichen Grünfläche genehmigt worden ist. Damals bildete sich eine Initiativgruppe, die forderte, dass dort eine orthodoxe Kathedrale gebaut wird. Diesbezüglich wurde aber auch aus Geldmangel nichts mehr unternommen. Neben dem dafür genehmigten Gelände wurde aber eine Holzkirche gebaut, die in Volksmund als solche auch eingegangen ist und zahlreiche Gläubige dieser Konfession anzieht. Was als vorübergehende Lösung gedacht war, hat sich als definitiv erwiesen und die Holzkirche wird als solche sicher nicht mehr aus dem Stadtbild weichen. Kürzlich hat deren Kirchenleitung einen Glockenturm, ebenfalls aus Holz, errichten lassen, für den es aber keine Baugenehmigung gibt. Die Lokalpolizei hat der Kirchengemeinde eine Strafe von 1000 Lei verhängt, die auf die Hälfte reduziert wird, wenn sie innerhalb von 15 Tagen beglichen wird, oder wenn die Baugenehmigung seitens des Bürgermeisteramtes für den Glockenturm erhalten wird. Das ist aber noch nicht geschehen.
Anderseits ist auch der 1992 gegründete Verein für der Bau der Kathedrale aktiv geworden und beanstandete, dass in dem Urbanisierungsplan der Stadt der Bau der Kathedrale nicht vorgesehen wurde und ist gerichtlich vorgegangen, um diesen Mangel zu beseitigen. Laut Gerichtsbeschluss wurde der Antrag genehmigt. Somit könnten hier zwei Kirchen in unmittelbarer Nähe bestehen. Das Bürgermeisteramt will aber gegen die Beschluss gerichtlich vorgehen, da laut der Rechtsberater der Verein zum Bau der Auferstehungs-Kathedrale legal nicht mehr bestehe, und somit auch der Stadtplan nicht abgeändert werden muss. Hauptargument des Rathauses ist, ein Verein löst sich auf, wenn er innerhalb eines Jahres nicht die Generalversammlung einberufen kann. Dieses ist seit mindestens 2012 nicht mehr geschehen.