Kein Streik wegen ausstehender Löhne

Universitätsgewerkschaft FIRES ist in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt

Reschitza – Wie vergangene Woche berichtet, hat die Universitätsgewerkschaft FIRES der Reschitzaer Hochschule „Eftimie Murgu“ (UEM) nach Warnstreiks wegen ausstehender Löhne (für die vergangenen zwei Monate) verkündet, in dieser Woche,  erstmals in der Universitätsgeschichte Rumäniens, einen Streik auszurufen. Nun stellt sich heraus, dass dies laut Gesetz nicht möglich ist. Dabei waren sowohl die Mitglieder der Universitätsgewerkschaft als auch die Universitätsleitung übereingekommen, Montag den Streik auszurufen. Denn vom Bildungsministerium ist bis zum heutigen Tag das von Unterrichts- und Forschungsminister Sorin Câmpeanu versprochene Geld (2,5 Millionen Lei) nicht eingetroffen. (Und aus informellen Quellen ist zu erfahren, dass auch kein Geld kommen wird, solange Rektorin Frunzăverde im Amt bleibt, weil dieselben PSD-Politiker, die sie zum Bildungsminister begleiteten, sie angeblich unbedingt entfernen wollen.)

Vor Ausrufung des Streiks berieten sich die Gewerkschaftsführung und die UEM-Leitung noch einmal mit dem Gewerkschaftsbund „Solidaritatea“. Von hier kam die Ernüchterung: Ausstehende Löhne seien zwar ein ernsthafter Grund, in den Streik zu treten, da sind sich Gewerkschafter und UEM-Führung einig, aber – sagt „Solidaritatea“ und weist auf das Gesetz – FIRES-Chef Cristian Rudolf hat umsonst Unterschriften für einen Streik eingesammelt, denn „kollektive Arbeitskonflikte“ können legal nur in Situationen ausgerufen werden, wenn die Unternehmensleitung sich weigert, einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln. Das ist bei UEM nicht der Fall. Denn einen gültigen Tarifvertrag, unterzeichnet und im gegenseitigen Einvernehmen ausgehandelt, gibt es, von der Aushandlung eines neuen für kommendes Jahr war noch keine Rede. Folglich muss die „Unternehmensleitung“ laut Arbeitsgesetzbuch für die Zahlung der ausgehandelten Löhne sorgen. So steht es im Tarifvertrag.

Also muss Rektorin Frunzăverde und die UEM-Leitung die Löhne sichern. Aber als hochsubventionierte Universität benötigt sie dafür die Zuschüsse vom Bildungsministerium. Wird die Lohnzahlungsklausel des Tarifvertrags nicht respektiert, kann die Gewerkschaft sich ans Gericht wenden und erzwingen, dass die Universitätsleitung den Tarifvertrag einhält. Wobei aber immer noch nicht geklärt wäre, woher das Geld dazu genommen werden könnte. Ein Streik ist und bleibt aber illegal. Und die Gewerkschaft macht sich selber straffällig, wenn sie ihn ausruft. Muss auch für eventuell dadurch verursachten Schaden aufkommen. Das wären beispielsweise nicht bestrittene Vorlesungen – zum Schaden der Studenten... Nun suchen die UEM-Leitung und die FIRES-Gewerkschaftsführung nach anderen Lösungen. Und warten darauf, dass der Bildungsminister vielleicht doch noch Wort hält. Denn das versprochene Geld sollte „bis zur Fusion mit der Temeswarer West-Universität reichen“. Zu erwarten ist dieser Tage ein Protestmeeting der UEM-Gewerkschafter – das schon bei der Streikvorbereitung angedacht war. Vielleicht auch eine Serie von Protestmeetings, um ihre Verzweiflung auch öffentlich kundzutun. Was sicher nicht zur Freude der Regierung geschehen würde.