Nachspiel im Moldomin-Prozess

Zwei Bürger Serbiens in Bukarest in Abwesenheit vor Gericht

Neumoldowa/Bukarest – Aleksandar Andrejevic und Dimitrije Aksentijevic, die beiden serbischen Staatsbürger, die als „Vertreter der am Kauf Interessierten“ des stillgelegten staatlichen Kupferberg- und Erzaufbereitungswerks SC Moldomin SA in Neumoldowa/Moldova Nouă aufgetreten sind und die Sache mittels Schmiergeld auch juristisch „klären“ wollten, sind, trotz internationalem Steckbrief, nicht zu finden. Folglich haben sich die Antikorruptionsstaatsanwälte der DNA entschieden, den Prozess gegen sie, in Abwesenheit, vor dem Gericht in Bukarest zu führen, quasi als Nachspiel zum längst (seit über zwei Jahren) abgeschlossenen Moldomin-Prozess, in welchem die Temeswarer Eheleute Mihaela Ramona und Cătălin Şerban, die Neumoldowaer (Ex-Bürgermeister und Ex-Moldomin-Direktor) Iacob Chişărău und Adrian Dan Rus und der Reschitzaer Ioan Marian Mihăilă längst abgeurteilt sind und zu zwei Jahren auf Bewährung bzw. fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Aufgeflogen ist die Sache im Februar-März 2012 beim Versuch der Bestechung des damaligen Vizepräsidenten des Temeswarer Berufungsgerichts, Cătălin Şerban, den Iacob Chişărău und der erst jüngst suspendierte Präsident des Senats der Reschitzaer Universität „Eftimie Murgu“, Ioan Marian Mihăilă, im Auftrag der beiden Serben durch Vermittlung (und mittels Hehlerdiensten) seiner Frau, der Notarin Ramona Mihaela Şerban, mit 60.000 Euro bestechen wollten. Cătălin Şerban hatte zu verstehen gegeben, dass es ihm möglich sei, die Richter des Temeswarer Berufungsgerichts, wo ein vorheriges Urteil zur Berufung anstand, zu beeinflussen. 

Die Bestechung an sich wurde von der DNA-Staatsanwaltschaft als „Einflusskauf“ eingestuft. Andrejevic und Aksentijevic hatten durch ihre rumänischen Mittelsleute und mittels Bestechung des Temeswarer Richters versucht, zwei Revisionsprozesse beim Temeswarer Berufungsgericht zu ihren Gunsten zu manipulieren, um das – bis heute nicht mehr verkaufte – Kupferwerk am Donauufer zu einem günstigen Preis und unter bevorzugten Kaufbedingungen (geringere Umweltauflagen, z.B.) für die Mineco AG zu erwerben. Cătălin Şerban hatte versprochen, die Richter in den Prozessen zu überzeugen, die Einsprüche gegen das der Mineco AG günstige vorherige Urteil abzuweisen.  Dazu schreibt die DNA: „Am 14. März 2012 haben die beiden Beschuldigten, durch die Vermittlung von Ioan Marian Mihăilă, Iacob Chişărău und Mihaela Ramona Şerban dem Magistrat 50.000 Euro überreicht, eine Summe, die im Anschluss an die Überreichung und zur selben Stunde im Notarbüro der Letztgenannten aufgefunden wurde, als im Notarbüro eine Hausdurchsuchung stattfand.“ Zieht man die bisherigen Urteile in Fall Moldomin in Betracht, dann ist auch das Urteil des Bukarester Gerichts gegen die beiden serbischen Staatsbürger Andrejevic und Aksentijevic, selbst (oder gerade?) in deren Abwesenheit, nicht schwer voraussehbar. Damit wird aber noch längst nicht das Umweltproblem der beiden Klärteiche des Kupferwerks, Boşneag und Tăuşani am Donauufer, und die von hier ausgehende grenzüberschreitende Umweltvergiftung gelöst, die zu einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Rumänien geführt hat.