Präsidentschaftswahlen gut vorbereitet

455 Wahllokale im Kreis Kronstadt

Kronstadt – Laut Marian Rasaliu, Präfekt des Kronstädter Kreises, sind die am Sonntag stattfindenden Wahlen für den Landespräsidenten im Kreisgebiet gut vorbereitet worden und es stehen keine Probleme an. Sämtliche Vorsitzende der Wahlbüros wurden über ihre Aufgaben entsprechend informiert. Am Samstagmorgen wird mit der Zuteilung der Wahlzettel an alle Sektionen aus dem Kreisgebiet begonnen. Die Wahlen vom Sonntag finden in der Zeitspanne 7 - 21 Uhr, statt. Insgesamt 455 Wahlsektionen werden am Sonntag für die Wahl des Landespräsidenten im Kreis geöffnet sein. Davon 182 im Stadtgebiet des Kreisvorortes Kronstadt/Braşov. 519.538 wahlberechtigte Bürger stehen auf den permanenten Listen, davon 248.670 in der Stadt unter der Zinne. Dem Kreis wurden 571.540 Wahlzettel zugeteilt.

Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 18. Lebensjahr bis zum Wahltermin erfüllt haben. Beim Eintreten in das jeweilige Wahllokal muß man seinen Personalausweis vorweisen, die Daten werden in den Tabletcomputer einspeichert, um Illegalitäten zu vermeiden. Dann geht man vor die Wahlkommission, wo man in der Wahlliste seine Unterschrift setzt, erhält den Wahlzettel und den Stempel mit dem Vermerk „Votat“. In der Wahlkabine setzt der Wähler den Stempel auf den Namen des Präsidentschaftskandidaten, der ihm zusagt, faltet den Wahlzettel, fügt ihn in die Wahlurne ein, erstattet den Stempel zurück und kommt wieder in Besitz seines Personalausweises. Befindet sich der Wähler in seinem Wohnort, muss er sich bei dem Wahlzentrum melden, dem er zugeteilt ist. Befindet er sich in einer anderen Ortschaft, kann er bei jedem Wahlzentrum sein Recht gültig machen. Für die Wähler, die nicht transportfähig sind, muss ein Gesuch an den Vorsitzenden jeweiliger Wahlkommission eingereicht werden, der zwei Personen der Kommission, mit einer Sonderurne und dem Wahlstempel ausgestattet, beauftragt, sich zu dem Wohnort des Antragstellers zu begeben, um diesem die Möglichkeit zu bieten, Gebrauch von seinem Wahlrecht zu machen.