Simi weiter mit Haftaufschub

Oberster Gerichtshof verschiebt Urteilssprechung im Revisionsverfahren

Ferdinandsberg – Der Oberste Justiz- und Kassationshof in Bukarest hat neuerlich seine Urteilssprechung im Berufungsverfahren des Karasch-Severiner „APIA-Prozesses“ aufgeschoben, diesmal auf den 20. Januar 2015. Dadurch bleibt der ehemalige Bürgermeister von Ferdinandsberg/Oţelu Roşu und PD-Generalsekretär Iancu Simion-„Simi“ über Weihnachten und Neujahr auf freien Fuß und seine Verurteilungen zu Gefängsnisstrafen – durch das Kreisgericht Arad und das Temeswarer Appellationsgericht – sind nach wie vor ausgesetzt.

Der Schmiergeld- und Fälschungsprozess, in welchem hohe Funktionäre auf Kreisebene der Demokratischen Partei sowie ein halbes Dutzend Bürgermeister verwickelt sind, zieht sich nun schon seit fast fünf Jahren hin. Auch der Drahtzieher der Affaire, Romică Anculia, sitzt zwar gegenwärtig eine Gefängnisstrafe ab, aber bloß anderthalb Jahre in einem Nebenverfahren. Auch er, ebenso wie der ehemalige Bürgermeister der Donauanrainerortschaft Socol/Sokolarac, Valentin Ghiţă, warten auf ein endgültiges Urteil durch den Obersten Justiz- und Kassationshof.

Die drei haben über ihre Anwälte in Bukarest ein Revisionsverfahren gegen das Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts gestartet. Dieses hatte den Ex-Chef von APIA zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und dem Verlust bürgerlicher Rechte (ausgenommen: das Wahlrecht) für fünf Jahre verurteilt, Valentin Ghiţă zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis und dem Verlust bürgerlicher Rechte für drei Jahre und Iancu Simion, genannt „Simi“, zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und dem Verlust von Bürgerrechten für zwei Jahre.

Ursprünglich hatte das Kreisgericht Arad Anculia zu acht Gefängnisjahren, Ghiţă zu sechs und „Simi“ zu vier Gefängnisjahren verurteilt. Die anderen im APIA-Prozess verurteilten Bürgermeister sowie der Unternehmer Tudor Jurj, mit dem Anculia das Betrugssystem mit EU-Geldern zur Pflege von Hutweiden der Gemeinden und Städte ausgeheckt hatte und der das Ganze bei der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft schließlich per Anzeige auffliegen ließ, kamen mit Gefängnisstrafen von einem bis zu drei Jahren, teilweise auf Bewährung, davon.