Stadt erlässt Abfallgebühr

Eigentümer haben Erklärungen bis Ende September einzureichen

Die Eigentümer leerstehender Immobilien haben die Möglichkeit, dieses bis Ende September der Stadtverwaltung gegenüber mitzuteilen, um so von der Bezahlung der Abfallentsorgungsgebühr befreit zu werden. Foto: Bürgermeisteramt Hermannstadt

Hermannstadt - Dank der Änderung des Regelwerks über die Berechnung und Festsetzung der Müllabfuhrgebühren, das der Hermannstädter Stadtrat mit seinem Beschluss vom 1. Februar angenommen hat, sind die Eigentümer der leerstehenden Gebäude von der Bezahlung der entsprechenden Gebühr befreit.

Um diese Vorgabe des neuen Regelwerks in Anspruch nehmen zu können, sind die Eigentümer der unbewohnten oder außer Betrieb gesetzten Immobilien verpflichtet, der Stadtverwaltung jährlich eine entsprechende Steuererklärung vorzulegen. Das Bürgermeisteramt weist dabei darauf hin, dass alle Eigentümer unbewohnter oder außer Betrieb gesetzter Immobilien hierzu verpflichtet sind, selbst wenn sie für die Zeitspanne 2016 - 2020 bereits eine solche Steuererklärung eingereicht haben. Die Maßnahme führte die Stadtverwaltung ein, damit die ihr untergeordnete Steuerdirektion über eine möglichst klare und aktuelle Übersicht zu den Immobilien verfügt, für die künftig keine Gebühr geschuldet wird.

Die Frist zur Eingabe der Erklärungen für das laufende Jahr hat die Stadt bis 30. September verlängert. Die Eigentümer leerstehender Immobilien werden ersucht, ihre Erklärungen bis dahin einzureichen, gemeinsam mit der Bestätigung des Eigentümervereines im Fall der Gebäude, die über eine solche Mitgliedschaft verfügen, sowie alle weiteren Unterlagen, mit denen nachgewiesen werden kann, dass diese unbewohnt oder stillgelegt sind.

Das auszufüllende Formblatt ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung bei der Adresse www.sibiu.ro herunterzuladen. Für die Eingabe der Erklärungen stellt das Bürgermeisteramt die E-Mail-Adresse declaratie. salubrizare@sibiu.ro zur Verfügung, sodass die Angelegenheit aus den eigenen vier Wänden heraus, schnell und unkompliziert erledigt werden kann.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Unterlassung der Eingabe bis 30. September eine von Amts wegen festgesetzte Gebühr für die Zeit vom 1. Februar 2021 bis 31. Dezember 2021 im Wert von 84 Lei pro Monat mit sich bringt.