Temescher Gericht setzt Wettbewerb aus

Bürgermeister: Gewerkschaft hält an toxischem System fest

Temeswar (ADZ) – Eine Verwaltungskammer des Temescher Gerichts hat am Montag einen vom Temeswarer Bürgermeisteramt veranstalteten Wettbewerb zur Besetzung von insgesamt 22 Beamtenposten ausgesetzt. Die Beamtengewerkschaft hatte gegen die Verfügung des Bürgermeisters über die Veranstaltung des Wettbewerbs geklagt und sich auf die vorläufige Aussetzung des im Sommer 2021 verabschiedeten Organigramms der Stadtverwaltung berufen. 

Damals hatte dasselbe Gericht den Stadtratsbeschluss über das neue Organigramm ausgesetzt, noch haben sie die Verwaltungsrichter nicht endgültig über die beantragte Annullierung des Beschlusses ausgesprochen. Jedenfalls ist anzunehmen, dass der Richter, der jetzt die Postenausschreibung und den Wettbewerb ausgesetzt hat, davon ausgegangen ist, dass aufgrund eines ausgesetzten Organigramms, also einem, das vorläufig keine rechtlichen Folgen haben kann, keine Posten besetzt werden dürfen.

Bürgermeister Dominic Fritz erklärte nach Bekanntgabe des Urteils, dass man auf dessen Begründung warte und in Revision gehen werde. Es sei ihm klar, dass die Beamtengewerkschaft kein anderes Ziel habe, als das Bürgermeisteramt in seinen Aktivitäten zu hindern und letztendlich zu blockieren, weil es in deren Interesse sei, das bisherige, toxische System aufrechtzuerhalten. Es gäbe einige, die versuchen würden, die Dinge voranzutreiben, und dann gäbe es diese Gewerkschaft, die sich daran störe und die alten Interessenverflechtungen verteidigen möchte. Als Bürgermeister werde er die Reform jedoch fortsetzen und sich von seinen Zielen nicht abhalten lassen. Es könne nicht mehr angehen, dass man Postenausschreibungen nur formhalber durchführen lasse und dass alle Posten von Bekannten und Freunden besetzt werden. Hierzu würden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bereits ermitteln. Den gegenwärtig ausgesetzten Wettbewerb habe man mit der Genehmigung der Landesagentur der Beamtenschaft veranstaltet, diese hatte keine rechtlichen Bedenken gehabt, setzte Fritz fort.