Wahlwiederholung in Neumoldowa

Alle gesetzlich vorgesehenen Termine dazu sind jedoch bereits abgelaufen

Neumoldowa/Bukarest – Am Mittwoch hat der Hohe Justiz- und Kassationshof (ÎCCJ) in Bukarest nach gut zwei Monaten sein Urteil im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Berufungsgerichts in Temeswar (zivilrechtliches Urteil 301/30.10.2020) in der Causa der Legalität des Wahlergebnisses vom 27. September betreffs Festlegung des Bürgermeisters von Neumoldowa/Moldova Nouă bekanntgegeben: das Temeswarer Urteil (demgemäß der bisherige Bürgermeister Adrian Torma die Wahl für sich entschieden hat und den PNL-Kandidaten, Ion Chisăliță, sowie den Kandidaten der Grünen Partei/Partidul Verde, Eugen Băleanu, auf die Plätze verwies) wurde für nichtig erklärt und es wurden Neuwahlen binnen 14 Tagen angeordnet.
Das Urteil enthält mehrere Paradoxa. Das eine: einige der Richter des ÎCCJ waren im September Mitglieder der Zentralen Wahlkommission (BEC), die auf Druck der PNL und aufgrund deren Beschuldigung der Wahlfälschung durch die PSD und ihren Spitzenkandidaten Torma (der im Sommer 2020 aus der PNL rausgeschmissen wurde) die Bürgermeisterwahl für nichtig erklärte (obwohl die Wahlkommission Karasch-Severin das Ergebnis für gültig erklärt hatte…). Das zweite Paradoxon: das Temeswarer Berufungsgericht, das von Torma und der PSD per Appell angerufen wurde, hebelte die Wahlanullierung der Obersten Wahlbehörde BEC aus und erklärte Torma aufgrund geltender Gesetzgebung zum Wahlsieger. Das dritte Paradoxon: Der Wahlunterlegene Chisăliță und die PNL bekamen aufgrund ihrer Urteilsanfechtung jetzt beim ÎCCJ recht, wo ein paar der Richter sitzen, die ursprünglich als Wahlaufsichtsbehörde das Wahlergebnis ohnehin schon einmal anulliert hatten – und dies, indem sie ein rechtlich wohlfundiertes Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts für nichtig erklärten. Vorletztes Paradoxon dieses Wirrwarrs: ÎCCJ ordnete die Wiederholung des gesamten Wahlvorgangs in Neumoldowa an, also auch die Wahl der Stadträte – gegen deren Wahl aber bisher niemand etwas einzuwenden gehabt hatte… Letztes Paradoxon: alle Termine, die für Wahlwiederholungen im Wahlgesetz vorgeschrieben werden, sind längst verpasst.

Befremdlich nicht zuletzt, dass das Urteil des ÎCCJ Torma die neuerliche Teilnahme als Kandidat am anstehenden Wahlvorgang untersagt (wie es BEC in seiner ersten Verfügung auch getan hatte…), aber ausdrücklich das Antreten von Ion Chisăliță (PNL) und Eugen B²leanu (Partidul Verde) erlaubt. Und da der am 27. September gewählte Stadtrat bis zum heutigen Tag nicht vereidigt und amtseingeführt wurde (wozu es keinerlei plausiblen Grund gab), soll gleich auch eine Neuwahl des Stadtrats ausgeschrieben werden.