Wildereiverdacht im Nationalpark nicht bestätigt

Justizinspektion steuert mit drakonischer Entscheidung ihr Scherflein bei

Orawitza - Drei Jahre und drei Monate sind vergangen, seit die Ranger des Nationalparks Nera-Schluchten – Beu{ni]a-Wasserfälle die Polizei herbeiriefen, um neun Jäger wegen des Verdachts der Wilderei auf frischer Tat zu ertappen. An der Spitze der Gesellschaft: der Chef des Jäger- und Anglerverbands AJVPS Karasch-Severin, Mircea Ciobanu (ein Spezi des damaligen Kreisratsvorsitzenden Sorin Frunz˛verde und der Vater des Chefjuristen des Kreisrats, Lauren]iu Darian Ciobanu) und der Leiter des Jägerclubs Orawitza, Gheorghe Cocora, aber – medienwirksam! – auch einer der bekanntesten Sänger rumänischer Volksmusik im Banat, Nicu Novac. Zur Gruppe gehörte auch ein Jäger ohne Waffenschein...

Die Überprüfung der Jagdgenehmigung – ausgestellt von AJVPS und gezeichnet vom teilnehmenden Jäger Mircea Ciobanu – ergab, dass es sich um „eine Jagdgenehmigung des Typs B“ handelte, ausgestellt vom Jägerverband für ein Jagdgebiet, das dieser gepachtet hatte, allerdings mit der Ortsbezeichnung „La Cireş„/beim Kirschbaum – nicht dort, wo sie erwischt wurden. Das hatte die zuständige Staatsanwältin festgestellt, Florentina Drăghicescu aus Orawitza, deren Transfer ans Amtsgericht Slatina anstand. Ertappt wurden die der Wilderei Verdächtigten am 12. Februar 2013 (ADZ berichtete), die Staatsanwältin entscheidet über einen „Nichtbeginn der Strafverfolgung“ (das berüchtigte „NUP“) 14 Monate später, am 7. April 2014 (auch darüber wurde in der ADZ berichtet). Etwas nachdenklich stimmend: die zuständige Staatsanwältin wird daraufhin aus dem ihr unbeliebten Slatina an ihren Wunschort Craiova transferiert...

Dass die Staatsanwältin in ihrer Entscheidung zur Aussetzung der Strafverfolgung gegen die neun „Jäger“ eine Order des Umweltministeriums ignorierte (1415/15.02.2012), derzufolge die Jagdgenehmigung illegal ausgestellt wurde (die Jagd ist in Naturschutzgebieten und in sogenannten „Ruheräumen des Wilds“ verboten, wie AJVPS Karasch-Severin für die Südbanater Naturschutzgebiete ausdrücklich mittels Karten und Ortsangaben vom Ministerium mitgeteilt worden war), sie also einfach reinwusch, rief eine Justizinspektion auf den Plan – die keine Illegalität feststellen konnte: „.. die Arbeit der Staatsanwaltschaft, auf welche Sie sich beziehen, hat ihre Lösung gefunden durch Verfahrenseinstellung am 24. November 2015“, mit Letzterem ist wohl das Datum gemeint, an dem die Justizkontrolle ihre Entscheidung fällte. Das Untersuchungsdossier war inzwischen mit der zuständigen Staatsanwältin über die Stationen Orawitza, Slatina, Craiova mitgewandert. Auch der Jäger ohne Waffenschein war „rein“, denn die Staatsanwaltschaft kaufte ihm die Erklärung ab, er hätte den Waffenschrank des Vaters aufgebrochen und die Waffe entnommen, „um mal zu sehen, wie es ist, bewaffnet zu sein...“

Dass das Gesetz klar vorschreibt, dass die Jagd in und am Rand von Naturschutzgebieten ausschließlich auf ausdrücklich dafür vorgesehenen, strikt begrenzten Arealen stattfinden darf – deshalb die Karten, die das Ministerium an AJVPS geschickt hat – das hat die Staatsanwaltschaft ignoriert und ausschließlich die Dokumentationen in Betracht genommen, die AJVPS ihr vorgelegt hat. Mircea Ciobanu, dem AJVPS-Chef müssen die Karten des Ministeriums, die ihm fünf Monate vor der Jagd zugeschickt wurden, aber bekannt gewesen sein. Ştefan Dascalu, den damaligen Leiter des Nationalparks Nera-Schluchten – Beuşniţa-Wasserfälle hat die Affäre den Posten gekostet, da er anscheinend zu entschlossen und zu beharrlich auf die geltenden Verfügungen des Umweltministeriums hinwies.

Werner Kremm