Zahl der Strafvergehen konstant

Gewichtung der Vergehen verschiebt sich im Banater Bergland

Reschitza - Die Polizeistatistik bezüglich der ersten sieben Monate dieses Jahres ist in Reschitza bekannt gegeben worden. Daraus geht hervor, dass die Zahl der Strafvergehen – gemessen an der Vergleichsperiode des Vorjahrs – ungefähr konstant ist, dass sich aber gewisse „Umorientierungen“ der Straftäter bemerkbar machen.

Insgesamt hat die Polizei Karasch-Severin zwischen Januar und Juli 2012 1101 Strafvergehen registriert. Das waren um drei mehr als in der Zeitspanne Januar – Juli 2011. Im Vorjahr gab es in dieser Zeitspanne 30 Taschendiebstähle und Diebstähle von Handtaschen bzw. Taschen. Heuer waren es bloß 17. Vor einem Jahr sind in der ersten Jahreshälfte 22 Pkw gestohlen worden. 2012 waren es 13.

Hingegen sind an Handelsgesellschaften 2011 knapp 90 Diebstähle begangen worden, in diesem Jahr aber 117. Da die meisten Diebstähle Stiebitzereien aus Supermärkten waren – die Polizei spricht von „Subsistenzdiebstahl“, also Diebstahl zum Überleben – und da der Schaden sich im Bereich von jeweils ein paar Dutzend Lei bewegte, geht man bei der Polizei von einer geringen sozialen Gefährdung durch solcherart Diebstähle aus.

Leicht erhöht hat sich auch die Zahl der Diebstähle aus Wohnungen (178) – über allerlei Trickdiebstähle im Banater Bergland, die Wohnungen, vor allem von alleinstehenden Personen, zum Ziel hatten, ist an dieser Stelle bereits berichtet worden – und aus geparkten Fahrzeugen (59). Relativ neu bzw. wieder aufgeflammt sind die Diebstähle aus Kellerräumen der Wohnblocks, wobei vor allem Getränke, Lebensmittel (Eingemachtes) und Metall Ziele des Begehrens sind. Allein in den vergangenen drei Monaten sind aus den Kellerräumen eines der Wohnblocks im Reschitzaer Stadtzentrum (sechs Stiegenhäuser, jedes mit eigenem unterteiltem Keller) in einer einzigen Nacht mehrere kupferne Schnaps-kessel sowie Kupferrohre für Installationen entwendet worden. Dieser Tage erst sind die geschädigten Eigentümer, die polizeiliche Klage eingereicht hatten, verständigt worden, dass die Diebe gefasst wurden. Auch einige der entwendeten Gegenstände sollen gefunden worden sein.


Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass vielfach die Geschädigten selber den Dieben das „Handwerk“ erleichtern: „Brieftaschen, die in der hinteren Hosentasche getragen werden, Handtaschen oder Mobiltelefone, die sichtbar auf den Sesseln eines abgestellten Fahrzeugs liegengelassen werden, unabgesperrte Haustüren sind Versuchungen für Diebe, denen sie kaum widerstehen“, heißt es im Polizeikommuniqué mit der Statistik der Straftaten.


Und: „Laut Art. 208 des Strafgesetzbuchs definiert sich Diebstahl als Inbesitznahme mobilen Besitztums aus dem Besitz oder dem Gewahrsam eines anderen, ohne dessen Zustimmung, mit dem Ziel, sich das mobile Gut unrechtmäßig anzueignen“, heißt es weiter im Polizeikommuniqué, „und das wird mit Gefängnisstrafen zwischen einem und zwölf Jahren geahndet, unter erschwerenden Umständen bis 15 Jahre.“