„Alle mobilisierten Deutschen zum Wiederaufbau einsetzen“ (III)

Zur Deportation von Deutschen aus dem östlichen und südöstlichen Europa in die Sowjetunion 1945-1949

In Ungarn verfügte der Befehl Nr. 0060 der sowjetischen Kommandantur vom 22. Dezember 1944 die Mobilisierung der Bevölkerung deutscher Nationalität zur „Arbeit direkt im Hinterland“ (zur „Malenkij Robot“). Die Aktion wurde unter Mitwirkung der ungarischen Behörden, vor allem der Gemeinde- und Kreisorgane, durchgeführt, da die Kommunikation zu den Komitats- und Zentralbehörden im besetzten, sich noch im Kriegszustand befindlichen Land kaum funktionierte. Überwacht wurde ohnehin alles von der sowjetischen Militärbesatzung. Das am 20. Januar 1945 in Moskau unterzeichnete Waffenstillstandsabkommen anerkannte zwar Ungarn als unabhängigen Staat an, doch wurde die Regierungsarbeit faktisch von der Alliierten Kontrollkommission überwacht und koordiniert. Zwar betonte der Ministerrat, dass er die Pflicht habe, alle ungarischen Staatsbürger zu schützen, doch konnte er nichts gegen die bereits laufenden Aushebungen tun.

Sogar die Leitung der Kommunistischen Partei Ungarns äußerte sich am 7. Januar 1945 skeptisch gegenüber der Art und Weise, in der diese Maßnahme durchgeführt wurde: „Die Aktion des Abtransportes der arbeitsfähigen deutschen Bevölkerung hatte leider nicht die Auswirkungen, die wir erwartet haben. Denn in der Durchführung sind wieder solche unglückliche Übergriffe geschehen, dass dies das Ergebnis ist: Panik auch unter den Ungarn (…), sie sagen, dass das jetzt dasselbe sei, was Hitler mit den Juden gemacht habe usw. (…) Wenn nicht genug Deutsche da waren, nahmen sie Ungarn mit. Sie nahmen auch solche mit, die kein Wort Deutsch sprachen, ausgewiesene Antifaschisten. (…) Außerdem nimmt jeder übel, offen oder insgeheim, dass die Russen das ohne Kenntnis der Regierung, ohne vorherige Vereinbarung gemacht haben. (…)“

Am 2. Februar 1945 war die Operation zur Mobilisierung, Internierung und Deportation der deutschen Bevölkerung aus Südosteuropa in die UdSSR abgeschlossen. Festzuhalten ist zum einen, dass die jeweiligen Regierungen – von Jugoslawien abgesehen – weder die Deportation der Deutschen initiiert noch gebilligt, wohl aber keinen nachhaltigen, ernst zu nehmenden Widerstand geleistet haben. Zum andern, dass weite Teile der Bevölkerungsmehrheit den Betroffenen mit Mitgefühl begegnet sind, aber auch verunsichert hinsichtlich ihrer eigenen Zukunft waren. Natürlich gab es auch unzählige gegenteilige Beispiele der Kooperation mit den sowjetischen Behörden, der Beraubung, Verhöhnung und Entrechtung der Opfer, nicht zuletzt, weil sie mit den nationalsozialistischen Tätern gleichgesetzt worden sind.
Die bislang kurz geschilderten Vorgänge betrafen Menschen deutscher Herkunft, die keine deutschen Staatsbürger waren, die „Volksdeutschen“, wie sie in der nationalsozialistischen Propaganda bezeichnet worden sind.

Doch auch aus den östlichen Gebieten des Deutschen Reiches, in welche die Rote Armee vormarschiert war, sollten Arbeitskräfte für den Wiederaufbau der Sowjetunion rekrutiert werden. Die aus diesem Grund erlassene Verordnung Nr. 7467ss vom 3. Februar 1945 sah die Mobilisierung „aller zu physischer Arbeit tauglichen deutschen Männer im Alter von 17 bis 50 Jahren (vor), die eine Waffe tragen können (…). Es sollten – hieß es darin weiter – Arbeitsbataillone von 750 bis 1200 Personen gebildet werden, die zur Arbeit in der Sowjetunion, in erster Linie in der Ukrainischen und der Weißrussischen SSR, eingesetzt werden sollen“.

Im Gegensatz zur Flucht und Vertreibung handelt es sich demnach bei der Deportation deutscher Zivilpersonen aus dem damals östlichsten Teil Deutschlands um eine von der sowjetischen Führung von Anbeginn organisierten, systematisch betriebenen Aktion. Jedoch konnte die vorgesehene Zahl von Verschleppten nicht erreicht werden, da die arbeitsfähigen Männer Kriegsdienst leisteten oder gefangengenommen worden waren, Königsberg während der Hauptverschleppungszeit im Februar und März 1945 noch umkämpft war und zahlreiche Flüchtlinge Richtung Westen gezogen waren. Darum wurden in Ostpreußen mehrheitlich Frauen und Mädchen von 15—50 Jahren ergriffen und in das Sammellager Insterburg gebracht. Zusätzliche Probleme bereiteten die divergierenden Interessen vieler Polen, welche die endgültige Vertreibung und damit eine ethnische Säuberung der „nur“ zeitweisen Deportation in die Sowjetunion vorzogen. All das führte dazu, dass bereits im April 1945 die Deportationsmaßnahmen in den ehemaligen deutschen Reichsgebieten abgebrochen wurden. Und schon im darauffolgenden Jahr 1946 erreichte die neugegründete polnische Regierung die Rückkehr der oberschlesischen Bergleute mit dem Hinweis, es handle sich bei ihnen um ethnische Polen. Diesen blieben viele Jahre der Zwangsarbeit und der Ungewissheit über die eigene Zukunft erspart.

Pavel Polian, ein russischer Historiker, Soziologe und Geograf, der sich Zugang zu NKWD-Akten verschaffen konnte, hat aufgrund einer Statistik aus dem April 1946 folgendes zahlenmäßiges Ergebnis der eingangs zitierten Stalinschen Verordnung vom 16. Dezember 1944 vorgelegt: Aus Südosteuropa wurden 111.831 deutsche Männer und Frauen in die Sowjetunion deportiert, aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, vor allem aus Oberschlesien und Ostpreußen, 77.741 Personen. Bis zum 1. Februar 1946 wurden 40.331 Personen repatriiert, nicht weniger als 35.775 Menschen sind schon im ersten Deportationsjahr gestorben, was einer Sterberate von 17,2 Prozent entspricht.

Neben den physischen und psychischen Strapazen des wochenlangen Transportes war es das Übermaß der von ihnen geforderten und ungewohnten Arbeit, waren es die unzureichende Ernährung und die wegen der hygienischen Bedingungen ausbrechenden Seuchen, die so viele dahinrafften, dass der Wiener Zeithistoriker Philipp Ther sich zu der Bemerkung veranlasst sah: „Mit Blick auf die Todesraten erscheint die dauerhafte Vertreibung oder Zwangsaussiedlung als geringere Kollektivbestrafung als die zeitlich beschränkte Deportation in sowjetische Gulags.“

Status und Situation der Deportierten waren in der Sowjetunion durch eine im NKWD ausgearbeitete „Verordnung über die Aufnahme, die Haft und den Arbeitseinsatz der mobilisierten und internierten Deutschen“ vom 27. Mai 1945 geregelt. Ab 1946 begann sich die Lage für die Übriggebliebenen etwas zu bessern. Zwar ließ das Übermaß der Arbeit in Kohlengruben, in der Landwirtschaft, beim Holzfällen oder beim Aufräumen in zerstörten Städten nicht nach, doch allmählich wurde die Verpflegung etwas besser, sodass sich der Gesundheitszustand der Verschleppten besserte. In manchen Lagern wurden die strengen Bestimmungen gelockert und den Verschleppten eine größere Bewegungsfreiheit gewährt, auch kulturelle und Tanzveranstaltungen wurden zugelassen. Soweit sich ein Kontakt mit der russischen Zivilbevölkerung ergab, zeigte diese keine Feindseligkeit gegenüber den Deutschen.

Nach der ersten Entlassungswelle von 1945-1946, die vor allem Kranke und Arbeitsunfähige befreite, zogen sich die Lagerauflösungen und Rücktransporte nach Deutschland in großen Abständen und Unterbrechungen durch die Jahre 1946, 1947 und 1948 hin. Die letzten größeren Rücktransporte fanden im Jahre 1949 statt.

Bischof Reinhart Guib hat die Deportation in einem Kanzelwort als die „größte Tragödie in der Geschichte der Siebenbürger Sachsen und der Evangelischen Kirche“ bezeichnet. In der Tat hat der gewaltige Aderlass diese wie auch die anderen betroffenen Gruppen aus Ostmittel- und Südosteuropa zutiefst getroffen. Überdies wurde das Auseinanderreißen von Familien und damit der Gruppe, das schon während des Krieges durch die Einberufung deutscher Staatsbürger Rumäniens in die Waffen-SS und in andere deutsche Heeresverbände sowie durch die Flucht der Nordsiebenbürger im Herbst 1944 begonnen hatte, dadurch verstärkt, dass ein Teil der überlebenden Deportierten nicht in die Heimat, sondern in die damalige Sowjetische Besatzungszone entlassen wurde. Und nicht zuletzt haben viele das Vertrauen in einen Staat, der sie nicht schützen konnte – viele meinen bis heute: nicht schützen wollte! – verloren. Ihre Distanz zu diesem Staat vertiefte sich wegen der alle Bürger des Landes treffenden Maßnahmen zur kommunistischen Umgestaltung, wegen des Terrors des neuen Regimes, wegen der wirtschaftlichen Misere, wegen der Bedrohung der eigenen kulturellen Identität und wegen der mangelnden Berücksichtigung ihres historischen Werdegangs und ihres jahrhundertelangen Beitrags zur wirtschaftlichen, kulturellen und auch politischen Entwicklung des Landes, das ihre Heimat gewesen ist. Die Deportation wurde Bestandteil eines Selbstbildes, das in der Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland den einzigen Weg zur Wahrung der eigenen Identität sah. Der Massenexodus der Jahre 1989/1990 ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen.

Die rumänische Regierung beschloss am 16. Oktober 1990, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Entschädigung jener Personen vorzulegen, die unter der kommunistischen Diktatur verfolgt oder deportiert wurden. In der Begründung hieß es: „Nach dem 23. August wurde eine große Anzahl rumänischer Staatsbürger deutscher Nationalität zur Zwangsarbeit in die UdSSR deportiert. Die Deportation erfolgte willkürlich, allein auf der Basis der Zugehörigkeit zur deutschen Minderheit (…). Diese diskriminierende, widerrechtliche Maßnahme aufgrund ausschließlich ethnischer Kriterien löste den Prozess der Auswanderung der Deutschen aus (…).“

Die Deportationen zur Wiederaufbauarbeit in die Sowjetunion sind, das sei abschließend festgestellt, im Kontext von Zwangsmigration und ethnischer Säuberung zu betrachten, die ganz besonders vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg als Mittel der Politik genutzt wurden und leider auch heute noch eingesetzt werden. Die Deportationen waren, anders als die Flucht vor der Roten Armee oder die Vertreibungen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn, und auch anders als die Vernichtungslager in Jugoslawien, nicht auf Dauer angelegt und hatten auch nicht die ethnische Homogenisierung eines Landes oder einer Region zum Ziel. Vielleicht spielte dabei, zumindest in Rumänien und in Ungarn, eine insgesamt gute und vor allem gewaltfreie Nachbarschaft zwischen der Mehrheit und der deutschen Minderheit eine Rolle, die es heute, unter ganz anderen Umständen, möglich machte, dass ein Nachkomme von Deportierten und Vertreter einer verschwindend kleinen Minderheit von der Mehrheitsbevölkerung zum Staatspräsidenten gewählt wurde.

Ich möchte trotzdem mit einem Zitat aus Oskar Pastior schließen: „Das kann ich niemals ganz verstehn / und tun, als wäre nichts geschehn.“