Gesetzliche Verankerung von Unrecht

Was ein Staranwalt des Banater Berglands von den PSD-Eilverordnungen hält

Cosmin Bolosin, im Banater Bergland der Rechtsanwalt für schwierige Fälle (er wurde von den Medien mit dem Beinamen „Vater der Verbrecher“ bedacht), kommentierte dieser Tage die Entwürfe der beiden Eilverordnungen der Grindeanu-Regierung, die Zehntausende Demonstranten und selbst Präsident Klaus Johannis auf die Straße getrieben haben. Er findet, dass diese Versuche der „Sozialdemokraten“ von der PSD und der „Liberalen“ von der ALDE, quasi durch die Hintertür eine Reinwaschung der Gesetzesbrecher – vor allem aus ihren eigenen Chefetagen – durchzusetzen, zum Scheitern verurteilt sind.

„In erster Linie gibt es zahllose Entscheidungen des Verfassungsgerichts (CCR), die gewisse Aspekte des Strafgesetzbuchs korrigieren und novellieren, die aber noch immer nicht zum Gesetz erhoben wurden, weder durch eine Eilverordnung, noch durch Parlamentsentscheidung“, sagte Bolosin. „Und dann kommt diese Grindeanu-Regierung, übereilt und schleichend, und versucht andere Texte des Strafgesetzbuchs zu ändern, ohne diejenigen Texte zu erfassen, die bereits vom Verfassungsgericht zur dringenden Änderung empfohlen wurden, weil sie als verfassungswidrig eingestuft wurden. Zum zweiten gibt es da ein Paradox: Die Verfassung Rumäniens besagt, dass die Regierung zwar bevollmächtigt ist, Eilverordnungen und Regierungsbeschlüsse mit Gesetzeskraft zu erlassen, nicht aber in Sachen Begnadigung. Das ist im Art. 73, Buchstabe i, nachzulesen, ist aber den Herren von der PSD und ihren Rechtsanwälten, an der Spitze mit dem Justizminister, ´entgangen`.... Begnadigungen, individuell oder kollektiv, kann nur das Parlament oder der Präsident aussprechen.“

Das „Argument“ der Gesetze schmiedenden Initiatoren von der PSD, dass nämlich durch die beiden Verordnungen eine Entspannung der Überbelegung der Gefängnisse verfolgt werde, widerlegt der Staranwalt aus dem Banater Bergland: „Das ist doch bloß eine Momentlösung! Wenn 2500 Leute davon profitieren und freikommen, wird das Gedränge in den Gefängnissen überhaupt nicht geringer. Womit nicht gesagt werden soll, dass ein Amnestiegesetz nicht nötig wäre. (…) Die 18.000 Plätze der rumänischen Gefängnisse sind von 28.000 Inhaftierten belegt. Was machen da schon 2500 weniger aus?!“

Auf die Begnadigungsgesetze zurückkommend, meinte der Reschitzaer Rechtsanwalt, diese könnten bloß mit einer einfachen Mehrheit des Parlaments (50 Prozent plus eine Stimme) als ´organische Gesetze´ durchgebracht werden. Nur als ‘organische Gesetze‘ hätten sie Bestand vor dem Verfassungsgericht. „Außerdem: Wenn Begnadigungen, individuell oder kollektiv, anstehen, muss das vorher klar und offen erklärt werden, wobei eine öffentliche Diskussion darüber unumgänglich ist. Es geht ja auch um die Auswirkungen auf die Gesellschaft, wenn da eine Massenentlassung aus den Gefängnissen ansteht, sozusagen wenn mehrere Tausend wegen bestimmten Verbrechen Einsitzende erneut auf die Bevölkerung losgelassen werden. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung müssen vorher analysiert, auch die Gefahren, soweit voraussehbar, benannt werden. Eine Begnadigung, wie die von der PSD/ALDE beabsichtigte, ist in meinen Augen, der ich tagtäglich mit einem solchen sozialen Umfeld zu tun habe, nicht nur leichtsinnig, sondern auch verfassungswidrig. Über so etwas muss zumindest vorher im Parlament debattiert werden. Allen muss klargemacht werden, warum die Maßnahme nötig ist und welches ihre Auswirkungen sind. Es dürfen keine Zweifel bleiben über deren Opportunität. Und über die Gefahr, der die Gesellschaft ausgesetzt wird.“

Auf die Frage, wie er die Chancen der „spezifischen Klientel“ des Banater Berglands sieht, das von der Webseite „România Curată“/“Sauberes Rumänien“ zu den Verwaltungskreisen mit dem höchsten Prozentsatz an Korruptionsverbrechen pro 10.000 Einwohner gezählt wird (neben Maramureş, Neamţ und Bukarest), sagte Bolosin, dass nach Durchsicht des Entwurfs der beiden PSD-Regierungsverordnungen feststeht, dass der Ex-Kreisratsvize Ionesie Ghiorghioni, der Ex-Bürgermeister von Reschitza, Mihai Stepanescu, und der Ex-Chef der EU-Zahlstelle APIA, Romică Anculia, weiterhin im Gefängnis bleiben und dass auch die auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe des Ex-Kreisratsvorsitzenden Sorin Frunzăverde nicht aufgehoben wird.

Hingegen werden die beiden PSD-Gesetzesinitiativen vom meistbeschäftigten Anwalt des Banater Berglands als „große Ungerechtigkeit“ eingestuft, denn: „Da sollen Verbrecher freikommen, die eine echte Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Diebstahl und Betrügerei sind von Amnestie und Begnadigung ausgenommen, als Verbrechen gegen das Eigentum. Man lässt also arme Schlucker weiterhin im Gefängnis schmoren, weil sie vor Hunger drei Hühner gestohlen haben oder weil sie jemand um zweihundert Lei übers Ohr gehauen haben. Alles Vergehen, die mit einem bis fünf Jahre bestraft werden. Dafür will die PSD/ALDE solche freilassen, die jemand überfahren haben und Fahrerflucht begingen (Strafe: zwei bis sieben Jahre). Nun frage ich mich: Welches ist denn das größere Verbrechen, wenn jemand die elementare Menschenpflicht verletzt und einen Mitmenschen auf der Straße sterben lässt oder wenn jemand drei Hendl stiehlt? Da kann doch etwas nicht stimmen!“

Auch über die Art, wie in den beiden Entwürfen Rückfalltäter behandelt werden, die beim ersten Fehltritt weniger als ein Jahr aufgebrummt bekamen, ist Cosmin Bolosin irritiert. Der Entwurf sehe vor, dass diese, auch wenn sie ihre Tat wiederholen, in Freiheit bleiben können. Komplementär- und Alternativmaßnahmen sollen aber in ihrem Fall wirksam bleiben.
Hingegen wollen die Entwürfe der Eilverordnungen der Grindeanu-Regierung den Amtsmissbrauch zu einer „Verfassungskomponente“ hochstilisieren – sofern der Schaden 200.000 Lei (rund 45.000 Euro) nicht überschreitet. „Das ist Grünlicht für die Korruption und den Amtsmissbrauch!“ Rechtsanwalt Bolosin ist da kategorisch: „Das ist ein grober Fehler. Denn es wird vorgesehen, dass auch alle bisher nachgewiesenen Taten dieses Bereichs unter eine Amnestie fallen, dass laufende Untersuchungen und Prozesse eingestellt werden, dass die Täter mit Geldstrafen davonkommen. Dazu müssen sie einfach die juristischen Vorgänge gegen sie anfechten und sie bekommen automatisch Recht.“ Auch die Art und Weise, wie Selbstanzeigen im Falle von Amtsmissbrauch behandelt werden sollen sowie die Verfallszeit von Anzeigen gegen Amtsmissbrauch (drei bzw. sechs Monate) begünstigen die Amtsträger derart, dass man nur davon ausgehen könne, dass sie eigens auf die gegenwärtig mit dem Gesetz in Konflikt Geratenen zugeschnitten sind – vermutet der „Vater der Verbrecher“ des Banater Berglands.