Katalog rumänischer Urwälder wird ausgearbeitet

Neuer Präsident von Romsilva will endgültige Festlegungen

Ciprian Pahonţu, der neue Präsident der rumänischen staatlichen Forstbehörde Romsilva, kündigte jüngst an, dass seine Institution, gemeinsam mit der Forstgarde/Garda Forestieră, rumänienweit eine Überprüfung der als Urwälder oder Quasi-Urwälder angegebenen Forstparzellen vornehmen wird, mit dem Ziel, letztendlich einen „Katalog rumänischer Urwälder“ zusammenzustellen. Kriterien für die vor Ort durchzuführenden Untersuchungen und Überprüfungen werden die Ministerialverordnung 3397/2012 und eine frühere Aufstellung des Ministeriums (von 2005) sein, gab Pahonţu an. Rumänien verfüge gegenwärtig „über 200.000 bis 300.000 Hektar“ Urwälder und Quasi-Urwälder in den Karpaten, vorwiegend in Südwestrumänien (Karasch-Severin), aber auch im westlichen Teil der Walachei (Mehedinţi) und an den Südhängen der Karpaten, „praktisch in allen für die Holzschlagunternehmen und die Forstverwaltung schwer zugänglichen Räumen.“

Einheitlichkeit der Bewertung angestrebt

Romsilva-Präsident Pahonţu, dessen Ankündigung von den Umweltschutzorganisationen positiv aufgenommen wurde, versicherte, dass diese Maßnahme vorrangig dem Zweck diene, endlich Ordnung zu schaffen in den Disputen zwischen Forstverwaltung und Umweltschützern, indem alle als Urwälder oder Quasi-Urwälder geführten Waldparzellen einer einheitlichen „Überprüfung und Bewertung“ unterworfen werden. Einmal in den „Nationalen Katalog der rumänischen Urwälder“ aufgenommen, sollen alle Möglichkeiten von menschlichen Eingriffen ausgeschaltet werden, indem eventuelle Zweifel aus dem Weg geschafft sind: Urwälder sollen für den Menschen unantastbar werden. Es gehe bei der angekündigten Bewertung um technische Parameter, die in den erwähnten Ministerialbeschlüssen definiert, aber bisher nicht landesweit einheitlich angewandt werden, präzisierte Romsilva-Präsident Ciprian Pahonţu. Letztendlich werde man auch, aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Maßnahme, die Forsteinrichtungen korrigieren. „Wo künftig in der Forsteinrichtung ein ‘T1’ eingetragen wird, dort wird die Parzelle für menschliche Eingriffe tabu“, verkündete Pahonţu.

Forsteinrichtungen sind zu korrigieren

Unter Umweltschützern verstand man das so: Durch die Eindeutigkeit der angepeilten Festlegungen im angekündigten Katalog der Urwälder sollen künftig auch so „legal-illegale“ Forsteinrichtungen, wie jene an den Hängen des Ţarcu-Massivs (am Oberlauf der Bäche Olteana und Sebeşel, beispielsweise) ausgeschlossen werden. Aufgrund einer bereits älteren Forsteinrichtung (Forsteinrichtungen gelten jeweils für zehn Jahre) werden dort jüngste Entdeckungen von Urwaldparzellen in diesem Raum (durch die Umweltschützer von Green Agent und Altitudine, die von „90 Hektar Urwäldern“ sprechen) ignoriert und den Holzeinschlagunternehmen freie Bahn zum Schlagen dieser erhaltenswerten Urwaldrelikte geschaffen. Also: Zum Zeitpunkt der Festlegung der geltenden Forsteinrichtung war die Existenz der dortigen Urwälder dem Forsteinrichter unbekannt (sicherlich auch deshalb, weil die Forsteinrichter in den wenigsten Fällen sich gewissenhaft die Waldparzellen vorher anschauen, über deren Schicksal sie beim Anlegen der Forstkarten entscheiden!) und nachträglich gemachte Identifizierungen von schützenswerten Parzellen, die jetzt den Holzeinschlag in vorher erlaubten Räumen verbieten müssten, können erst mit der nächsten Forsteinrichtung in Betracht gezogen werden. Wenn es dann noch etwas Schützenswertes dort gibt. Deshalb ist das Ganze legal, aber eigentlich illegal. Denn die nächste Forsteinrichtung kann wohl von den meisten jüngst entdeckten Urwaldparzellen unter solchen Umständen kein Zeugnis mehr ablegen....

Entschädigungen für private Waldbesitzer

Ein Problem, das mit der Überprüfung und Bewertung der Urwälder einhergeht, sind die Besitzverhältnisse: „Wir verfügen bisher über keinerlei Angaben, was von den bekannten oder vermuteten Urwäldern staatlich und was privat ist. Eine der Aufgaben, die uns aber gerade in diesem Zusammenhang zufällt, ist es, schützenswerte Waldparzellen, die sich im Privatbesitz befinden, gegenüber den Besitzern irgendwie zu kompensieren, damit die nicht zu Geld gemacht werden (müssen). Denn es ist einfach, dem Besitzer jedweden Eingriff in seine Wälder zu untersagen, aber der muss auch von etwas leben. Und er zahlt schließlich auch Steuern für diesen seinen Besitz, den er unter Umständen nicht nutzen darf. Also muss auch an einen Ersatz dafür gedacht werden. Wahrscheinlich ist das auch eine künftige Aufgabe des Gesetzgebers.“ Auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Gewässer und Wälder ist noch bis Monatsende der Entwurf einer Ministerialverordnung bezüglich des Zusammenstellens des Katalogs der rumänischen Urwälder einzusehen. Der Entwurf steht zur öffentlichen Debatte.