Die neuen Regelungen im Arbeitsgesetzbuch: Für die Wirtschaft eine gute Nachricht

Treffen der Deutsch-Rumänischen Handelskammer am 5. April in Bukarest

Bukarest (ADZ) - Zum monatlichen Treffen der Deutsch-Rumänischen Handelskammer im Bukarester Novotel Hotel war am Dienstag auch Arbeits- und Sozialminister Ioan-Nelu Botis (PDL) angekündigt, er wollte den anwesenden Geschäftsleuten die Änderungen am Arbeitsgesetzbuch vorstellen. Kurzfristig sagte der Minister zwar ab, schickte aber seinen Staatssekretär Nicolae Ivaschescu. Dieser erklärte dann die Neuerungen am Gesetz, das am 31. März beschlossen wurde, die nach Meinung der Regierung auch für die Unternehmen in Rumänien sehr hilfreich seien.
So werde mit der Gesetzesnovelle dem veränderten Arbeitsmarkt Rechnung getragen. 

Dadurch werde die Möglichkeit für befristete Einstellungen erweitert, Probezeiten ausgeweitet und die Möglichkeit für die Unternehmen, Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter flexibler zu gestalten. Neu geregelt wurde auch die Leiharbeit, so sind die Unternehmen jetzt grundsätzlich nur noch verpflichtet, Leiharbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auch wurde der Kündigungsschutz für Gewerkschafter drastisch zusammengestrichen. 

Ivaschescu erklärte, dass trotz aller arbeitgeberfreundlichen Neuregelungen im Arbeitsgesetzbuch die Arbeitgeber nicht rechtlos geworden seien, wie von den Gewerkschaften behauptet. So sei die Gewerkschaftsparole von den Arbeitnehmern, die durch das Gesetz zu Sklaven würden, schlicht falsch. 

So solle mit Hilfe des Gesetzes auch die Schwarzarbeit stärker angegangen werden, dazu sind die angedrohten Strafen für Unternehmen nochmal verschärft worden.

Auf Nachfrage des Rechtsanwalts Christian Weident, in der anschließenden Podiumsdiskussion, erklärte der Staatssekretär außerdem, dass der alte „Nationaltarifvertrag“ nach Auffassung der Regierung aktuell nicht mehr gelte, da er gekündigt wurde. Ein bereits ausgehandelter rumänienweiter Tarifvertrag liegt aber weiter auf Eis, da er nicht von allen Arbeitgeberverbänden unterzeichnet wurde und daher nicht registriert ist. 

Moderiert vom Geschäftsführer der AHK Rumänien, Marko Walde, nahmen neben Weident von der Kanzlei Stalfort auch Heike Künzel von K.M.Trust & Partners, Georg Geiger von Geiger Romania zu den Neuregelungen des Gesetzes Stellung. Für Georg Geiger gehen die neuen Regelungen grundsätzlich in die richtige Richtung, so helfen diese der Bauwirtschaft im wichtigen Projektgeschäft: „Hier ist wirklich ein Fortschritt zu sehen, damit können wir besser planen“ sagte er. 

Allerdings sieht der Bauunternehmer noch Handlungsbedarf bei der Saisonarbeit. Hier wünsche er sich „Jahresarbeitszeitkonten“, damit Überstunden aus dem Sommer im Winter abgefeiert werden können. Dies sei in der Form auch mit den neuen Regeln nicht möglich, Bauarbeiter müssten also auch im Winter beschäftigt werden. Heike Künzel erklärte, sie habe allgemein positives Feedback von ihren Kunden. Besonders die Leiharbeitsbranche sei zufrieden. Eine Veränderung bei den Einstellungsstrategien der Unternehmen will sie nicht ausgemacht haben. Im Klartext könnte also das Versprechen und die Hoffnung der Regierung auf mehr Jobs durch die Neuregelung etwas enttäuscht werden.

Insgesamt war sich das Podium einig, dass es für eine abschließende Beurteilung noch zu früh sei. Die Neuregelungen treten am 30. April in Kraft. Von der Gewerkschaftsseite wird erwartet, dass die bestehenden Einzeltarifverträge heftig verteidigt werden. Dies wäre ein Mittel, um die neuen Regelungen des rumänischen Arbeitsmarktes ersteinmal auszuhebeln.