EU-Kommission empfiehlt Rumänien Haushaltskorrekturen

Anpassungen wegen mittelfristigen Haushaltszielen nötig, um Defizitverfahren zu umgehen

Bukarest (ADZ/dpa) - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag Rumänien empfohlen Haushaltsanpassungen durchzuführen um eine „wesentliche Abweichung vom Ausgleichsweg zum mittelfristigen Haushaltsziel“ zu korrigieren und ein übermäßiges Defizitverfahren zu vermeiden. Konkreter hat die EU-Kommission laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik – unter Bezug auf eine Empfehlung des Europäischen Rats vom Juni 2017, der Rumänien nicht nachgekommen ist – empfohlen, im Jahr 2018 eine „jährliche strukturelle Anpassung von wenigstens 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“ durchzuführen.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU sieht vor, dass das jährliche Haushaltsdefizit 3 Prozent des BIP und der Schuldenstand maximal 60 Prozent des BIP betragen darf. Die Rumänische Regierung geht in diesem Jahr von einem Haushaltsdefizit von knapp unter drei Prozent aus, 2016 hatte dieses bei 3,0 Prozent gelegen. Die EU-Kommission prognostiziert für kommendes Jahr ein Defizit von 3,9 Prozent.

Im Mai dieses Jahres hatte die EU-Kommission erstmals vom Verfahren wegen „wesentlichen Abweichungen“ (Significant Deviation ProcedureSDP) Gebrauch gemacht und Rumänien empfohlen von mittelgfristigen Haushaltszielen nicht abzukommen. Dadurch soll ein übermäßiges Defizitverfahren (Excessive Deficit ProcedureEDP) verhindert werden.

Derzeit laufen gegen Frankreich, Spanien und Großbritannien überäßige Defizitverfahren. Aufgrund der Haushaltskorrekturen im Fiskaljahr 2016/17 hat die Kommission am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens im Falle Großbritanniens empfohlen. Im Sommer wurden Defizitverfahren gegen Kroatien und Portugal beendet.

Im Falle Italiens und Belgiens gaben die Haushaltsprüfer der EU-Kommission an, wegen der anhaltend hohen Staatsverschuldung beunruhigt zu sein. Zu den italienischen Budgetplänen für 2018  sagte EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici am Mittwoch in Brüssel „die Schulden werden leicht zurückgehen, aber die Lage gibt weiter Anlass zur Sorge“. Die Regierung in Rom sei deswegen über eine weitere Überprüfung im kommenden Frühjahr informiert worden. Nach jüngsten Berechnungen der Kommission dürfte die italienische Schuldenquote 2018 bei 130,8 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen. In diesem Jahr wird mit 132,1 Prozent gerechnet. Es sei zu erwarten, dass Italien die Ziele für den Schuldenabbau verfehlen werde.

Im Falle Deutschlands haben die Haushaltspläne für 2018 den Segen der Kommission. Mit dem Budgetentwurf würden die Vorgaben eingehalten. Die Etatpläne für 2018 sind allerdings Makulatur, da die künftige Bundesregierung einen eigenen Haushalt aufstellen wird. Dieser dürfte sich aber am Budgetentwurf der früheren Bundesregierung orientieren.

Lediglich zum anhaltend hohen Exportüberschuss Deutschlands gab es erneut mahnende Worte. Kritiker sind der Ansicht, dass Deutschland mit seinen Überschüssen die Ungleichgewichte in Europa verstärken könnte. Je höher die Überschüsse in einem Land wie Deutschland ausfallen, desto höher sind zwangsläufig die Defizite bei Handelspartnern. Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland erneut, mehr zu investieren, da Investitionen neben Lohnerhöhungen dazu beitragen können, den Handelsbilanzüberschuss zu senken. Einen detaillierten Bericht dazu soll es Anfang 2018 geben. Bis dahin will die Kommission die „Ungleichgewichte“ noch einmal eingehender untersuchen.

Makroökonomische Ungleichgewichtsverfahren (Macroeconomic Imbalance ProcedureMIP) laufen zurzeit gegen zwölf EU-Länder: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden. Das MIP dient zur Prävention und Korrektur von riskanten makroökonomischen Entwicklungen in der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten, des Euroraumes und der EU als ganzes.