Steuerliche Registrierung ausländischer Personen – oft eine Herausforderung

Das Steuerverfahrensrecht legt allgemein fest, dass sich jede Person oder Einheit, die Subjekt eines steuerlichen Rechtsverhältnisses ist, registrieren und eine Steuernummer erhalten muss. Die Steuernummer dient zur Erfassung des Steuerpflichtigen im elektronischen System der rumänischen Steuerverwaltung ANAF und Zuordnung der von ihm gemeldeten und bezahlten Steuern. Bei Fällen mit Auslandsbezug tauchen häufig Probleme auf – wie nachfolgend beschrieben wird.

Grundsätze

Die Steuernummer ist:

  • bei natürlichen und juristischen Personen oder anderen Einheiten, die gemäß den Regelungen für Kaufleute im Handelsregister eintragen werden, die bei der Eintragung zugeteilte Einheitsnummer (cod unic);
  • bei natürlichen Personen, die der Registrierungspflicht bei der Meldebehörde unterliegen, die von dieser Behörde erteilte Personenkennzahl (cod numeric personal oder CNP);
  • bei anderen Steuerpflichtigen, die sich steuerlich registrieren müssen, die von der Steuerverwaltung zugeteilte Steuernummer (cod/număr de identificare fiscală). Für den Erhalt solch einer Steuernummer ist eine Registrierungsmeldung einzureichen; die ANAF stellt hierzu eine Reihe von Formblättern für verschiedene Situationen zur Verfügung.


Die Steuernummer ist nicht mit der USt.ID.Nr. zu verwechseln. Die Struktur der beiden Nummern ist grundsätzlich ähnlich, sie dienen allerdings unterschiedlichen Zwecken und werden aufgrund separater Verfahren erteilt. Die umsatzsteuerliche Registrierung ist praktisch ein Sonderfall der steuerlichen Registrierung.

Ausländische Steuerpflichtige – übliche Situationen

Natürliche Personen, deren Aufenthalt in Rumänien drei Monate überschreitet, müssen sich bei der Einwanderungsbehörde (Inspectoratul general pentru Imigrări) registrieren und erhalten ein Registrierungszertifikat (certificat de înregistrare). Die darin genannte Personenkennzahl (CNP) dient als Steuernummer für Einkommensteuerzwecke, sodass die Einreichung eines weiteren Registrierungsformblattes entfällt. Personen, die sich weniger als 90 Tage in Rumänien aufhalten, müssen indes für die steuerliche Registrierung ein Formblatt einreichen.

Juristische Personen können sich direkt oder durch einen Nebensitz (Betriebsstätte/Zweigniederlassung) in Rumänien registrieren. Auch ausländische Vertretungen, Stiftungen, Verbände und andere in Rumänien tätige Organisationen unterliegen grundsätzlich der steuerlichen (und/oder umsatzsteuerlichen) Registrierungspflicht. In solchen Fällen ist immer ein Registrierungsantrag notwendig, dem Nachweise der Eigenschaft der betreffenden Person als Steuersubjekt in Rumänien beizufügen sind. Im Einzelfall können auch Nachweise zu der in Rumänien beabsichtigten Tätigkeit angefordert werden.

Für Personen, die quellensteuerpflichtige Einkünfte aus Rumänien erhalten, (z. B. Dividendeneinkünfte), kann der rumänische Zahler der Einkünfte die Registrierung vornehmen, ohne dass hierfür eine Vollmacht notwendig ist.

Ausländische Steuerpflichtige – problematische Aspekte

Die Registrierungsformalien wurden im Laufe der Zeit fortentwickelt. Dennoch kommen problematische Situationen vor – teils wegen fehlender Regelungen und teils wegen mangelhafter Umsetzung bestehender Bestimmungen, deren Lösung Aufwand erfordern kann.

Erwirbt z. B. eine ausländische Person Grund und Boden in Rumänien, benötigt sie eine Steuernummer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages vor dem Notar. Der vorherige Erhalt der Steuernummer erweist sich allerdings oft als schwierig, da bei der Beantragung der Registrierung noch kein Nachweis erbracht werden kann, dass der Antragsteller ein Steuersubjekt darstellt.

Bei Eintragung einer rumänischen Gesellschaft im Handelsregister, Übertragungen von Geschäftsanteilen oder Aktien, Bestellung neuer gesetzlicher Vertreter oder Eintritt neuer Gesellschafter müsste das Handelsregister automatisch einen Antrag zur steuerlichen Registrierung der ausländischen Gesellschafter, Gründer, Aktionäre und Geschäftsführer an das Finanzministerium stellen und die Registrierungszertifikate dieser Personen zusammen mit den Dokumenten der Gesellschaft aushändigen. Diese Regelungen werden leider derzeit nicht umgesetzt. Ähnliche Registrierungsformalien wären auch von Banken einzuleiten, bei denen ausländische Personen Bankkonten eröffnen.

Fazit

Die steuerliche Registrierung ist oft mit Schwierigkeiten oder übertriebenen dokumentarischen Erfordernissen verbunden. Das Fehlen von Formblättern und Informationen in englischer Sprache, die ausschließliche Kommunikation in rumänischer Sprache, die umfassenden Nachweise und die Zusammenarbeit mit den Behörden erfordern einen hohen administrativen Aufwand und oftmals Geduld. Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Modernisierung der ANAF auch diesen Aspekt berücksichtigen wird.


Kontakt und weitere Informationen:

STALFORT Legal. Tax. Audit.

Bukarest – Sibiu – Bistrița
Büro  Bukarest:
Tel.:       +40 – 21 – 301 03 53
Fax.        +40 – 21 – 315 78 36
E-Mail:  bukarest@stalfort.ro
www.stalfort.ro