Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Geldwäsche u. a.

Zur Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie wurde auch in Rumänien die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Gesetz 129/2019 neu geregelt. Dem Thema wird immer mehr Beachtung geschenkt.

Die rumänische Aufsichtsbehörde zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche („ONPCSB“, nachfolgend die „Aufsichtsbehörde“) hat Richtlinien bezüglich der Kriterien und Regeln zur Erkennung der Situationen mit hohem oder niedrigem Risiko in diesem Bereich erlassen. Diese betreffen hauptsächlich bestimmte Verpflichtete, sie können jedoch alle Unternehmen bei der Feststellung des Risikos der Geldwäsche unterstützen.

Die folgenden Aspekte der Richtlinien, die die o. g. Verpflichteten zu beachten haben, werden nachstehend erläutert.

Interne Regelungen

Ein wichtiges Instrument für die Beurteilung von Situationen mit Geldwäscherisiko ist laut den Richtlinien die effiziente Anwendung der internen Regelungen, die die Unternehmen implementieren und anwenden. Hierzu gehören insbesondere interne Regelungen und Verfahren zu:

  • Meldepflichten (einschließlich gegen-über der Aufsichtsbehörde), Datenübermittlung auf Anforderung der Aufsichtsbehörde;
  • Know-Your-Customer-Maßnahmen;
  • Umgang mit dem festgestellten Risiko;
  • internen Kontrollmaßnahmen;
  • interner Berichterstattung über Verstoße;
  • Schutz der eigenen Arbeitnehmer, die diese Regelungen umzusetzen haben, und deren Training.


Anwendung der Know Your Customer (KYC)-Bestimmungen 

Ebenso wichtig ist die Anwendung von KYC-Maßnahmen, entsprechend dem festgestellten Risiko. Hierfür sind mindestens folgende Risikofaktoren zu prüfen:

  • Kundenbezogene Risikofaktoren (z. B. außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, bargeldintensive Tätigkeit, unübliche Gesellschafterstruktur);
  • Risikofaktoren bezüglich Produkte, Leistungen, Transaktionen oder Vertriebskanäle (z. B. Zahlungen von Dritten, Geschäfte mit Erdöl, Waffen, Edelmetallen, Tabakprodukten, Kulturgegenständen);
  • Geographische Risikofaktoren (z. B. Länder mit hohem Korruptions- oder Kriminalitätsniveau, Staaten, die terroristische Aktivitäten unterstützen).

Abhängig vom festgestellten Risiko (hoch, normal oder gering) können zusätzliche oder vereinfachte Maßnahmen ergriffen werden, die in der Risikoeinschätzung festgelegt werden. 

Risikoeinschätzung

Die Risikoeinschätzung muss entsprechend dokumentiert werden. Die Richtlinien empfehlen nach Feststellung eines Risikos weitere Schritte:

  • Transaktionen mit hohem Risiko werden höchst sorgfältig beobachtet;
  • die analysierten Transaktionen werden im Kontext der Unternehmenstätigkeit und anderer Informationen über den Kunden beurteilt;
  • eventuelle Unstimmigkeiten zwischen dem erklärten und dem wahren Zweck der Transaktionen sind zu analysieren;
  • alle Unterlagen, die Art und Zweck eines komplexen oder unüblichen Finanzzuflusses klären können, sind zu erhalten und prüfen.


Sonstiges

Laut Richtlinien haben die Verpflichteten dafür Sorge zu tragen, dass die internen Regelungen auf die neuesten Technologien und Gegebenheiten des Marktes (abhängig auch vom Unternehmensgegenstand) abgestimmt sind und somit regelmäßig angepasst werden.
Ferner ist die konstante Weiterverfolgung der Transaktionen und Kunden erforderlich. Selbst wenn ein Kunde ursprünglich mit einem geringen Risiko eingestuft wurde, kann sich dies ändern oder können einzelne Transaktionen im Einzelfall mit einem hohen Risiko behaftet sein.
Ein wesentlicher Teil der Richtlinien bezieht sich auf die Analyse von Verdachtselementen, abhängig vom Tätigkeitsbereich der Unternehmen.

Verpflichtete

Ausdrücklich verpflichtet zu den o. g. Maßnahmen sind u. a. (i) Finanzunternehmen (instituții financiare nebancare), (ii) Dienstleister im Bereich Glücksspiele, (iii) juristische Freiberufler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Gutachter etc., (iv) Immobilienmakler und Bauunternehmer, (v) Dienstleister für Wechselplattformen von Kryptowährungen sowie für E-Wallet-Leistungen, (vi) Kunsthändler etc. Für solche Unternehmen sehen die Richtlinien spezifische, tätigkeitsbezogene Beispiele für Risikoelemente vor.

Geplante Änderung des rumänischen Geldwäschegesetzes

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass derzeit über eine erneute Änderung des Gesetzes 129/2019 verhandelt wird. Möglicherweise wird die Erklärungspflicht bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten wieder gelockert. Es handelt sich allerdings noch um einen Gesetzesentwurf, der laufend geändert wird. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt über Neuigkeiten berichten.

Fazit

Die Richtlinien können für alle Unternehmen durchaus hilfreich bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes sein. Es ist jedem Unternehmen zu empfehlen, diese zu kennen und zu verwenden; dies gilt sowohl für die Beurteilung, inwieweit die zwingenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden, als auch im Rahmen der KYC-Maßnahmen.


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