Vierteljährliche Dividende – Regelungen und Vorgehensweise

Das Gesetz Nr. 163/2018 hat die Möglichkeit eingeführt, dass Unternehmen Dividenden vierteljährlich ausschütten. Dieses Thema war bereits Gegenstand eines Beitrages im Juni 2018. Nachstehend werden wichtige Informationen, die mit der Veröffentlichung einer Anordnung1 bekanntgemacht wurden, sowie praktische Details betreffend die Zahlung vierteljährlicher Dividenden erläutert.


Ermittlung der vierteljährlichen Dividenden

 

Die vierteljährlichen Dividenden werden wie Jahresdividenden anteilig zu der Beteiligungsquote am eingezahlten Stammkapital zugewiesen. Die Zuweisung der vierteljährlichen Dividende erfolgt innerhalb des im Quartal erzielten buchhalterischen Nettogewinns.

Andererseits werden von dem für die Zuweisung bestimmten Betrag alle Verluste aus Vorjahren (soweit vorliegend) sowie alle eingestellten Rücklagen abgezogen. Vor der Verteilung von Dividenden ist es zwingend, sämtliche buchhalterischen Verluste zu decken.


Der Abgleich möglicher Differenzen, die infolge der Ausschüttung von Dividenden im Laufe des Jahres entstehen, erfolgt durch den Jahresabschluss. Die Zahlung etwaiger aus dem Abgleich entstehender Differenzen ist innerhalb von 60 Tagen ab der Datum der Feststellung des Jahresabschlusses für das abgeschlossene Geschäftsjahr zu leisten.
Da Ausschüttungen von Dividenden grundsätzlich nur nach der Feststellung der Abschlüsse zulässig sind, haben diejenigen Unternehmen, die sich für die vierteljährliche Verteilung von Dividenden entscheiden, Zwischenabschlüsse zu erstellen und bei der Steuerverwaltung ANAF einzureichen.


Regeln für die Erstellung von Zwischenabschlüssen


In der Praxis lassen sich fünf Etappen im Zusammenhang mit der Erstellung von Zwischenabschlüssen identifizieren:

 

1. Inventur des Vermögens
Um eine vierteljährliche Dividendenausschüttung beschließen zu können, muss ein Unternehmen zuerst eine Inventur aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie des Eigenkapitals durchführen.

 

2. Erstellung der Zwischenabschlüsse
Auf Grundlage der Inventur des Vermögens können Zwischenabschlüsse, zusammengesetzt aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, zum 31. März, 30. Juni und 30. September aufgestellt werden. Bei der Erstellung der Zwischenabschlüsse finden die vom Unternehmen im Zeitpunkt der Erstellung verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze Anwendung; die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze müssen dem Zwischenabschluss beigefügt werden.

 

3. Gesellschafterbeschluss
Nach der Aufstellung der Zwischenabschlüsse müssen diese von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Diese entscheidet, ob die Dividenden aus dem Gewinn zugewiesen werden, wie hoch der zugewiesene Dividendenbetrag ist, und zu welchem genauen Zeitpunkt die Dividenden ausgezahlt werden.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, den gesamten Gewinn in Form von Dividenden auszuschütten. Sie können auch nur einen Teil dieser Summe zuweisen, um zu sichern, dass der Gewinn für zukünftige Investitionen oder als Ausgleich für Quartale, die in finanzieller Hinsicht weniger erfolgreich sind, vollständig oder teilweise im Unternehmen verbleibt.

 

4. Einreichung der Zwischenabschlüsse
Zwischenabschlüsse müssen, wie alle anderen Abschlüsse, den zuständigen Behörden übermittelt werden. Während der Einreichungstermin für Jahres- und Halbjahresabschlüsse feststeht, ist dieser für die Zwischenabschlüsse variabel, da er vom Zeitpunkt der Genehmigung durch das Unternehmen abhängig ist. Zwischenabschlüsse müssen innerhalb von 30 Tagen ab deren Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung an die ANAF übermittelt werden.

 

5. Bezahlung der vierteljährlichen Dividenden und der Steuer
Die verteilten Dividenden müssen bis zu dem von der Gesellschafterversammlung festgelegten Termin bezahlt werden. Gleichzeitig müssen die Unternehmen auch die entsprechende Einkommenssteuer der Gesellschafter in Höhe von 5 Prozent bezahlen.


Fazit


Vierteljährliche Dividenden können für die Gesellschafter vorteilhaft sein, da sie ihnen die Möglichkeit verschaffen, das Geld leichter und schneller aus dem Unternehmen zu entnehmen. Gesellschafter, die bislang auch Angestellte des Unternehmens waren, um ein monatliches Gehalt zu beziehen, können nun auf den Angestelltenstatus verzichten. Dies führt zu einer bedeutenden Minderung der Lohnabgaben, da die Steuerlast bei Einkünften aus Dividenden wesentlich geringer ist.


Es bestehen allerdings auch Nachteile. Wird die quartalsmäßige Dividendenausschüttung beschlossen, sind höhere Kosten und Aufwand im Buchhaltungsbereich zu erwarten. Gleichzeitig ist eine gute Organisation des Cash-flows im Unternehmen notwendig, damit dieses durch die vierteljährlichen Dividendenauszahlungen nicht beeinträchtigt wird.

 

--------------------------------------------------------

1 Anordnung 3067/10.09.2018 zur Ergänzung der Rechnungslegungsvorschriften