Armee darf keine Kampfdrohnen abschießen

Vier Gesetze müssen dringend geändert werden

Mindestens vier Kampfdrohnen oder Teile davon sind in den letzten fünf Monaten letzten Jahres auf rumänischem Gebiet aufgefunden worden – Irrläufer grenznaher russischer Angriffe auf die Ukraine. Erst am vergangenen Wochenende gab es im Zuge eines Angriffs auf die Häfen Odessa, Reni und Ismajil RO-Alert Warnungen vor „vom Himmel fallenden Objekten“ in Tulcea und Galatz. Im Bild: der Krater eines am 5. September bei Plauru, Tulcea, abgestürzten Drohnentrumms. Archivfoto: Inquam Photos

Bukarest (ADZ) – Es gibt keine legale Basis, auf der die Armee eine in den rumänischen Luftraum eindringende Drohne abwehren darf: Mit dieser Aussage schockierte Generalstabschef Gheorghiță Vlad in einem Interview auf Europa Liberă am 1. Februar, nachdem von August bis Dezember 2023 mindestens vier Kampfdrohnen oder -teile auf rumänischem Gebiet niedergegangen waren. In Friedenszeiten könne die Armee keine Kampfhandlungen außerhalb von militärischen Objekten oder Übungsgelände durchführen, außer im Fall des Ausnahmezustands, dem der Belagerung oder des Kriegs, so Vlad. Vier Gesetze müssten geändert werden, eine  Initiative sei geplant. 

Etwa müssten Drohnen nicht wie derzeit als Fluggerät, sondern als (ferngesteuerte) Munition eingestuft werden, denn für den Abschuss von Fluggeräten ist eine etappenweise Vorwarnung erforderlich, auf welche eine unbemannte Drohne natürlich nicht reagiert. Europa Liberă fasste die komplexe Problematik zusammen. Fazit: Derzeit dürfe nur der Verteidigungsminister den Abschuss eines Flugzeugs anordnen – ein viel zu langer Entscheidungsweg im Fall einer akuten Bedrohung durch eine Kampfdrohne.