Auswärtiges Amt nimmt Fehlwarnung zurück

Diese hatte Griechenland-Urlaubern gegolten

Die griechische Botschaft in Bukarest stellte am Donnerstag klar, dass die griechischen Behörden an Grenzübergangspunkten bloß stichprobenartige Kontrollen vornehmen. Im Bild das Urlaubsziel Santorin | Foto: pixabay.com

Bukarest (ADZ) – Das Auswärtige Amt hat am Donnerstag eine am Vorabend erlassene Fehlwarnung für Griechenland-Urlauber zurückgenommen, die Zehntausende Rumänen mit gebuchtem Griechenland-Urlaub in Panik versetzt hatte: Konkret hatte das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass die griechischen Behörden ab sofort eine Corona-Testpflicht für alle auf dem Bodenweg einreisenden Touristen einführen – unabhängig davon, ob der Einreisende geimpft ist oder nicht. Geimpfte, jedoch positiv getestete Einreisende müssten dabei für 7 Tage, ungeimpfte Corona-Infizierte für 10 Tage in Quarantäne, hieß es in besagter Warnung. 

De facto nehmen die griechischen Behörden an ihren Grenzübergangspunkten jedoch, wie auch bisher, bloß stichprobenartige Kontrollen vor, wie die griechische Botschaft in Bukarest am Donnerstag klarstellte.

Das Außenministerium nahm wenig später seine Fehlwarnung zurück, die auf den „bedauerlichen Fehler eines Übersetzers der rumänischen Botschaft in Athen“ zurückzuführen sei. Der Übersetzer sei entlassen worden, zudem habe Außenminister Bogdan Aurescu Disziplinarverfahren gegen das restliche zuständige Botschaftspersonal angeordnet, teilte das Auswärtige Amt in einem Pressrelease mit.