Einschränkung des Zugangs zu Spielsalons

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Bukarest (ADZ) - Das Oberhaus hat am Montag einstimmig als erste Parlamentskammer die von der USR vorgeschlagene Gesetzesvorlage zur Limitierung des Zugangs zu Spielsalons verabschiedet, berichtet das Nachrichtenportal News.ro. Demnach dürfe es in Zukunft keine Spielsalons innerhalb oder im Radius von 300 Metern vor Bildungseinheiten, Spielplätzen, Bankeinrichtungen, Kulturstätten und religiösen, sozialen oder gesundheitlichen Einrichtungen mehr geben. Ebenso sollen Spielsalons den Zugang zu sonstigen Einrichtungen, Fußgängerzonen, Haltestellen usw. nicht einschränken dürfen, etwa durch verkehrsbehindernde Lage. Als Ausnahme davon dürfen Spielsalons in Kinos, Vorstellungsräumen, Sportsälen oder Kulturhäusern eingerichtet werden, soweit diese über einen separaten Eingang verfügen, deren Funktion nicht beeinflussen und den Zugang Minderjähriger entsprechend einschränken. Entscheidend für das im Eilverfahren eingebrachte Gesetzesprojekt ist die Abgeordnetenkammer.