EU-Finanzierung für Kulturerbe und Industriebrachen

Westregion erhält für beide Haushaltsposten 40 Millionen Euro

Kleinstädte können ehemalige Industriegelände in Parks oder Freizeitanlagen umwandeln. Geld dafür gibt es von der EU. Für Kreishauptstädte, wie Temeswar (im Bild), sind diese beiden Haushaltsposten nicht verfügbar.
Foto: Zoltán Pázmány

Das kulturelle Erbe und die Regenerierung brach liegender städtischer Gebiete sind zwei Aspekte, die im kommenden Haushaltsplan des Operationellen Regionalprogramms POR mit mehr Geld als bisher bedacht werden. Um 20 Prozent wurde die Summe zum Erhalt des Kulturerbes in der Westregion aufgestockt, sagte der neue Staatssekretär im Ministerium für Regionalentwicklung, Sorin Maxim, der bis vor Kurzem noch die Westrumänische Regionalagentur mit Sitz in Temeswar geleitet hatte. Maxim wies auch darauf hin, dass es bei der Akquirierung nicht um ein Rennen gehe, wer der Schnellste bei der Projekthinterlegung ist, sondern die besten Initiativen würden berücksichtigt. 28,81 Millionen Euro stehen Projekten zur Investition in das Kulturerbe der Region zur Verfügung. Projekte können in der Zeitspanne 25. Mai - 25. November abgegeben werden. Als Nutznießer kommen Verwaltungsbehörden infrage, aber auch NGOs sowie religiöse Gemeinschaften. Als Bedingung für die Heranziehung der Fonds gilt, dass die geförderte Einrichtung mit Kulturerbe-Status nach der Investition komplett oder zumindest teilweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das Ziel ist, dass die Besucherzahlen und die Wettbewerbsfähigkeit angehoben werden. Die Nutznießer können, bei einem Eigenbeitrag von zwei Prozent der akquirierten Fonds, zwischen 100.000 und fünf Millionen Euro abrufen.

Im Falle von Projekten, die auf der UNESCO-Liste stehen, können es sogar zehn Millionen sein.
Zur Kategorie der förderbaren Initiativen gehören Restaurierung, Konservierung und der Schutz von Malereien an Innen- und Außenwänden, Fresken, Stuckaturen und Fassaden sowie die Möglichkeit, Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Finanziert werden außerdem auch die Beleuchtung von Bauten, Umzäunungen, Parkplätze und Grünflächen. Dazu kommt die Sanierung von Anbauten und Zufahrtswegen. Im Gegensatz dazu werden Vorhaben, die ausschließlich die Verkehrsinfrastruktur, die Sanierung von Bürgersteigen oder von öffentlichen Plätzen betreffen, nicht finanziert. Dasselbe gilt auch für die Sanierung von Statuen oder im Falle von bereits begonnenen Projekten. Aus diesem Topf können auch keine Gebäude saniert werden, die öffentlichen oder Verwaltungszwecken dienen. Gestrichen sind also u. a. Restaurierungen von Schulgebäuden, Bürgermeisterämtern, Spitälern. Auch der Ausbau von Denkmälern oder der Bau von Wohnungs- und Verpflegungstrakts innerhalb eines Kulturerbe-Projektes erhalten über diese Schiene keine Finanzierung.

Weitere 10,59 Millionen Euro stehen in der Westregion, in den Verwaltungskreisen Arad, Hunedoara, Karasch-Severin und Temesch, der Verschönerung des städtischen Gesamtbildes zur Verfügung. Mit den Fonds, zwischen 100.000 und fünf Millionen Euro, können Projekte zur Sanierung auf Stadtgebieten erfolgen, aber auch Industriebrachen von Altlasten befreit sowie Maßnahmen ergriffen werden, um Luft- und Lärmverschmutzung vorzubeugen. Ziel ist es, gerade von Altlasten beeinträchtigte Grundstücke zu säubern und schließlich der Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen. Bewerben können sich Stadtverwaltungen – mit Ausnahme jener aus den Kreishauptstädten. Die EU-Gelder können dementsprechend bereits zum Abtragen von alten Gebäuden aufgerufen werden, die den neuen Anlagen im Wege stehen oder dem ästhetischen Anblick schaden. Finanzierbar ist auch die Ausstattung mit neuem Straßenmobiliar, der Anschluss von Leitungen, Berieselungs- und Überwachungsanlagen. Kein Geld gibt es für bereits begonnene Projekte, für solche auf bereits vorhandenen und als solche registrierten Grünflächen, für die Säuberung von chemisch verseuchten Grundstücken und für Projekte in Dörfern, die den Städten eingemeindet sind.