EU-Kommission billigt Rumäniens Wiederaufbau- und Resilienzplan

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen in Bukarest

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (m.) hat auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatspräsident Klaus Johannis (l.) und Premierminister Florin Cîțu (r.) erklärt, dass Rumäniens Wiederaufbau- und Resilienzplan ein „ambitionierter“ sei, für die rumänischen Behörden gehe die eigentliche Arbeit erst jetzt los. | Foto: Präsidentschaft

Bukarest (ADZ) – Die Europäische Kommission hat am Montag grünes Licht für Rumäniens Wiederaufbau- und Resilienzplan gegeben. Das teilte die aus diesem Anlass angereiste EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bukarest mit. Aus dem 750 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds der EU gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stehen Rumänien in den kommenden fünf Jahren 29,2 Milliarden Euro zu – davon sind die Hälfte nichtrückzahlbare Zuschüsse. 

Kommissionschefin von der Leyen sagte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatspräsident Klaus Johannis und Regierungschef Florin Cîțu (PNL), dass der rumänische Ausgabenplan ein „ambitionierter“ sei, den es nun sowohl investitions- als auch reformmäßig anzupacken gelte. Für die rumänischen Behörden gehe die eigentliche Arbeit erst jetzt los, da sie die versprochenen Reformen zu liefern hätten.

Staatschef Klaus Johannis sprach seinerseits von einem „Etappensieg“, da für Rumänien die eigentlichen Herausforderungen erst jetzt losgingen. Das Land habe in den kommenden Jahren die einzigartige Gelegenheit, in „Autobahnen, Krankenhäuser, Digitalisierung, Verwaltung und Bildung“ zu investieren – Regierungschef, Minister und Kommunalpolitiker seien aufgefordert, der Umsetzung der im Wiederaufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen absolute Priorität einzuräumen, so Johannis.

Premierminister Cîțu teilte mit, dass der rumänische Ausgabenplan 64 Reform- und 107 Investitionsvorhaben umfasst und die ersten Mittel aus dem EU-Hilfsfonds, nämlich 3,8 Milliarden Euro, noch bis Jahresende fließen werden. 

Alle weiteren Auszahlungen werden sodann schrittweise erfolgen und stets von der Erreichung von Zwischenzielen, vor allem der Umsetzung der zugesicherten Reformen, abhängen.