Europawahl: Wahlbündnis USR-PLUS darf antreten

Höchstinstanz kassiert Verbot der Wahlbehörde

Hoffen bei der Europawahl von Ende Mai auf mindestens 20 Prozent der abgegebenen Stimmen: USR-Chef Dan Barna (links im Bild) und der Vorsitzende der Kleinpartei PLUS, Dacian Cioloș, freuen sich nach dem Urteil der Höchstinstanz, die 2019 und 2020 anstehenden Wahlen gemeinsam stemmen zu können.

Bukarest (ADZ) - Die bürgerliche USR und die neue Kleinpartei PLUS des früheren Regierungschefs und EU-Agrarkommissars Dacian Cioloș können gemeinsam bei der Europawahl vom 26. Mai antreten: Das Oberste Gericht ließ am Freitagabend den Einspruch der beiden Parteien zu und kassierte das Verbot der Ständigen Wahlbehörde AEP. Das Urteil der Höchstinstanz ist rechtskräftig.

Entsprechend groß war die Freude des in der Wählergunst im Aufwind begriffenen USR-PLUS-Lagers: „Die Höchstinstanz hat zugunsten unseres Wahlbündnisses geurteilt“, man freue sich, „dass die Justiz noch frei und verantwortungsbewusst ist“, sagte PLUS-Chef Dacian Cioloș in einer ersten Reaktion. USR-Chef Dan Barna sprach seinerseits von einem „Sieg der Demokratie“, Rumänien bleibe dank dieses Urteils „in Europa“. Ausdrücklich dankte der USR-Chef zudem seinem Amtsvorgänger Nicușor Dan, der am Vortag seiner alten Partei wieder beigetreten war, um die nötigen Unterlagen gegenzeichnen zu können. Dan selbst schrieb anschließend bei Facebook, die „Essenz der Demokratie“ bestehe schließ-lich darin, „dass die Bürger auf ihren Wahlzetteln auch jene Alternative finden, für die sie stimmen wollen“.