Feuerwerkskörper verboten

Polizei: Zahlreiche Gesetzesübertretungen und Straftaten

Reschitza - Im Banater Bergland gibt es insgesamt neun Rechtspersonen, die autorisiert sind, mit Feuerwerkskörpern umzugehen/zu handeln und Feuerwerke zu zünden. Laut Angaben der Polizeiabteilung für Waffen, Sprengmittel und gefährliche Substanzen haben aber bereits eine ganze Reihe von Firmen sich einen Vorrat an Feuerwerkskörpern, voraussichtlich für Weihnachten und Silvester, angeschafft.

Dieser Tage hat die darauf spezialisierte Polizeiabteilung begonnen, umfassende Kontrollen bezüglich der sicheren Lagerung und des Handels mit Feuerwerkskörpern durchzuführen, wobei sowohl Rechtspersonen als auch natürliche Personen zur Zielgruppe gehören. Grundsätzlich geht die Polizei jenen Firmen nach, von denen bekannt ist, dass sie sich bereits aus Zentrallagern mit Feuerwerkskörpern eingedeckt haben.

Da auch heuer das unkontrollierte Zünden von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum verboten ist – Ausnahme: Von den Kommunen bestellte Feuerwerke, oder Privatinitiativen, die im gesetzlich geordneten Rahmen ablaufen –, prüft die Polizei auch den Zweck des Ankaufs und der Lagerung von Feuerwerkskörpern, vor allem bei Handelsgesellschaften.

2011 hat die Polizei laut eigenen Angaben 87 Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufdecken können, von denen sich sieben als Straftaten erwiesen haben. 75 Kilogramm Feuerwerkskörper und Sprengmittel sind konfisziert worden. In diesem Jahr, bis zum 1. Dezember, sind im Banater Bergland bereits 51 Gesetzesübertretungen und zwei Straftaten in diesem Bereich festgestellt worden.