Gericht erkennt für tot erklärten Lebenden nicht an

Jassy (ADZ) – Ein Mann aus Jassy/Iași, der in Montenegro lebt und an der rumänischen Botschaft in Podgorica seinen Pass erneuern wollte, erfuhr dort, dass er laut Aktenlage seit 17 Jahren tot sei. Zur Aufklärung wandte sich die Botschaft an die Einwohnerbehörde von Jassy. Dort stellte sich heraus, dass der Betroffene 2013 auf Antrag seines Sohnes für tot erklärt worden war, nachdem er in den 90er Jahren ausgewandert war und sich nicht mehr gemeldet hatte. Den Totenschein stellte das Gericht in Jassy aus. Dieses lehnte jedoch den Antrag der Einwohnerbehörde auf Annullierung als „unbegründet“ ab - mitgeteilt wurde das im Juli 2019 getroffene Urteil im Januar 2020. Der Betroffene müsse den Antrag persönlich stellen, hieß es. 

Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2018, als ein seit 19 Jahren in der Türkei lebender Mann aus Bârlad von seiner Familie für tot erklärt worden war. Sieben Monate dauerte der Rechtsstreit zur Annullierung des Totenscheins.