Gewährung und steuerliche Behandlung von Gutscheinen für Mitarbeiter

Das Ziel, Arbeitnehmer zu fördern bzw. mittel- und langfristig zu halten, ist allen Arbeitgebern ebenso bekannt wie wichtig. In Rumänien besteht die Möglichkeit, zu diesem Zweck Zusatzleistungen zum Gehalt in Form von Gutscheinen zu gewähren. 

Grundsatz

Die hier behandelten Gutscheine sind im Gesetz 165/2018 über Wertgutscheine vorgesehen. Hiernach werden sie ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt und können nur im rumänischen Hoheitsgebiet verwendet werden.

Zu den Wertgutscheinen gehören: Essensgutscheine, Geschenkgutscheine, Kinderbetreuungsgutscheine, Kulturgutscheine und Urlaubsgutscheine. Der Gesamtwert der Gutscheine, die ein Arbeitnehmer erhalten kann, ist für jede Kategorie gesetzlich festgelegt.

Nachstehend werden die Bedingungen und die steuerliche Behandlung für jede Kategorie von Gutscheinen aufgelistet. 
 

Essensgutscheine
Essensgutscheine gelten als Zuschuss für die Verpflegung und werden monatlich je nach Anzahl der Arbeitstage ausgegeben. Sie können von Arbeitnehmern zur Bezahlung von Mahlzeiten oder den Bezug von Lebensmitteln verwendet werden. 
Der Maximalwert eines Gutscheins wird regelmäßig angepasst; derzeit beträgt er 30 Lei. 
Aus steuerlicher Sicht gelten sie als Sachvorteile und werden bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Sie unterliegen allerdings nicht der Sozialversicherung. Essensgutscheine sind daher beliebt und recht häufig anzutreffen.

Geschenkgutscheine
Bei den Geschenkgutscheinen handelt es sich um gelegentlich ausgegebene Gutscheine, die jedoch nur Arbeitnehmern und nicht anderen Personengruppen ausgegeben werden und zur Deckung der eigenen sozialen Kosten derselben vorgesehen sind. Üblicherweise werden sie zu bestimmten feierlichen Anlässen wie am Frauentag am 8. März, zu Ostern, am Kindertag, d. h. am 1. Juni in Rumänien, oder zu Weihnachten ausgegeben. 
Ihr Wert für die Arbeitnehmer und die Häufigkeit der Ausgabe werden auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft oder den Arbeitnehmervertretern festgelegt. 
Geschenkgutscheine unterliegen bis zu einem Höchstbetrag von 300 Lei weder der Einkommenssteuer noch den Sozialversicherungsbeiträgen. Ist ihr Wert höher, unterliegt der darüber hinausgehende Teil der Steuer/Sozialversicherung.

Gutscheine für die Kinderbetreuung
Arbeitnehmer, die keinen Urlaub für die Kindererziehung bis zum Alter von zwei Jahren bzw. drei Jahren bei behinderten Kindern nehmen, können monatlich Kinderbetreungsgutscheine erhalten, die ausschließlich zum Zweck der Bezahlung der Gebühren für die Kindertagesstätte, in der das Kind eingeschrieben ist, verwendet werden können. 
Der Höchstbetrag der Kinderbetreuungsgutscheine darf 450 Lei pro Monat und Kind nicht überschreiten. 
Kinderbetreuungsgutscheine unterliegen der Einkommenssteuer, gehen jedoch nicht in die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ein.

Kulturgutscheine
Hierbei handelt es sich um Gutscheine, die Arbeitnehmern monatlich oder gelegentlich für die Inanspruchnahme kultureller Güter und Veranstaltungen wie z. B. Abonnements oder Eintrittskarten für Aufführungen, Konzerte, Filmvorführungen, Museen, Festivals, Messen und Ausstellungen, Themenparks (auch für Kinder), Bücher, Schulbücher, Musikalben und Filme gewährt werden können. 
Für monatlich gewährte Gutscheine beträgt der Höchstbetrag 150 Lei pro Monat; bei gelegentlich ermöglichten Veranstaltungen beträgt er 300 Lei pro Veranstaltung. 
So gewährte Gutscheine stellen ebenfalls Sachvorteile dar, für die Einkommenssteuer einbehalten wird, jedoch keine Sozialversicherung anfällt.

Urlaubsgutscheine
Urlaubsgutscheine sind Vouchers, die den Arbeitnehmern für die Bezahlung des Erholungsurlaubs in Rumänien gewährt werden können.
Die Gutscheine decken die Kosten für Reisedienstleistungen, Unterkunft und Verpflegung und der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, können aber auch für Schul- oder Freizeitlager verwendet werden, an denen Kinder der Arbeitnehmer teilnehmen. 
Ihr Höchstbetrag liegt bei sechs Mindestgrundgehältern pro Jahr.
Auch diese Gutscheine sind Sachvorteile, die der Einkommensteuer, nicht jedoch der Sozialversicherung unterliegen, soweit sie gesetzesgemäß ausgegeben werden.

Gemeinsame Vorschriften

Alle Arten von Wertgutscheinen enthalten obligatorische Angaben über die Gültigkeitsdauer, den Vor- und Nachnamen sowie den persönlichen Code des Mitarbeiters. Sie werden ausschließlich in elektronischem Format ausgestellt.

Falls der Wert der tatsächlich ausgegebenen Gutscheine die gesetzlich festgelegten Grenzen überschreitet, gilt der überschießende Teil als Einkommen, auf das sowohl die Einkommensteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.


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