Gewerkschaftsverband will Arbeitsgesetz ändern

Bürgerinitiative mit 150.000 Unterschriften wurde im Parlament eingebracht

Dem BNS-Präsidenten zufolge gibt es seit der Arbeitsgesetzänderung 2011 weniger Tarifverträge für Angestellte, dafür mehr Arbeiter die zum Mindestlohn arbeiten.
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Bukarest (ADZ) - Der Nationale Gewerkschaftsblock (Blocul Naţional Sindical BNS), laut eigenen Angaben einer der fünf großen Gewerkschaftsverbände Rumäniens mit rund 320.000 Mitgliedern aus dem privaten und öffentlichen Bereich, will durch eine Bürgerinitiative das Arbeitsgesetz ändern. Am Donnerstag kündigte BNS an, dass die Gesetzesinitiative, für die über 150.000 Unterschriften gesammelt wurden, beim Senat eingebracht wurde. Laut der von Mediafax zitierten Pressemitteilung der Gewerkschaft sollte normalerweise nun eine Parlamentsdebatte zum Projekt erfolgen.

BNS-Präsident Dumitru Costin erklärte für Radio France Internationale (RFI), dass bei der letzten Änderung des Arbeitsgesetzbuches im Jahr 2011 die USL – damals in der Opposition – die Gewerkschaften in den Protesten gegen das neue Arbeitsgesetz unterstützt und schriftlich zugesagt hat nach Machtergreifung Gesetzesänderungen vorzunehmen; passiert ist nachher nichts. Da Gespräche mit den Behörden keine Resultate erbracht haben und das politische Interesse fehle, wurde nun auf die Bürgerinitiative zurückgegriffen. Laut Costin haben die Deregulierungen von 2011 dazu geführt, dass weniger Angestellte aufgrund von Tarifverträgen arbeiten, dass öfters lediglich der Mindestlohn gezahlt werde und insgesamt beim Bruttoinlandsprodukt Gehälter weniger gewichten.

Laut dem Gesetzesprojekt soll die Probezeit für unqualifizierte Arbeiter verkürzt werden, die Dauer von befristeten Arbeitsverträgen soll von drei auf fünf Jahre erhöht werden und Arbeitgebern soll es nicht mehr möglich sein, bei temporärer Aktivitätsunterbrechung individuelle Arbeitsverträge zu suspendieren. Unter Anderem sollen Leistungskriterien in Zukunft nur noch als Grund für Gehaltserhöhung oder Beförderung in den Arbeitsvertrag eingefügt werden und nicht mehr wie bisher als möglicher Kündigungsgrund. Außerdem soll der Mindestlohn in Abhängigkeit vom Durchschnittslohn berechnet werden.