Hermannstadt und Umgebung in Quarantäne

Personen haben im öffentlichen Raum eigenverantwortliche Erklärung vorzulegen

Seit Montagmorgen prüfen die Hermannstädter Polizeibeamten die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im öffentlichen Raum und weiterhin auch die Einhaltung der Vorbeugungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Foto: facebook.com/politiasibiu

Hermannstadt - Seit dem gestrigen Montag gilt in Hermannstadt/Sibiu sowie in Heltau/Cisnădie samt dem Architektenviertel, Schellenberg/Șelimbăr und Talmesch/Tălmaciu eine zweiwöchige Ausgangssperre. Die Ankündigung machte am Freitag Raed Arafat, der Leiter des Departments für Notsituationen (DSU), in Anwesenheit der Vizepremierministerin Raluca Turcan, auf dem Gelände des Hermannstädter Kreiskrankenhauses.

Für die Arbeitswege und Besorgungen oder andere Tätigkeiten sowie die Einfahrt nach und die Ausfahrt aus Hermannstadt bedarf es seit Montag einer eigenverantwortlichen Erklärung, in der die Gründe des Aufenthaltes im öffentlichen Raum anzugeben sind.

Im innerstädtischen Bereich werden die Personen im Alter von über 65 Jahren täglich von 10 bis 13 Uhr Vorrang bei der Besorgung ihrer Einkäufe haben. Diesbezüglich bringt die Ausgangssperre einige Änderungen im Betrieb der Handelsteilnehmer mit sich, was konkret bedeutet, dass die großen Einkaufszentren in Schellenberg und an der Hermannstädter Bahnhofsbrücke an der Unteren Promenade/Bulevardul Corneliu Coposu am Wochenende geschlossen sind und ansonsten alle Geschäfte um 20 Uhr schließen anstatt um 21 Uhr, wie die Regierung ursprünglich angeordnet hatte. Die in den letzten Wochen noch in Betrieb verbliebenen Terrassen sind seit Montag geschlossen und die Geschäfte in geschlossenen Räumen müssen eine Fläche von acht Quadratmetern pro Kunden gewährleisten. Gottesdienste sind ausschließlich im Freien gestattet.

Der Verkehr und der Aufenthalt der Personen im öffentlichen Raum ist ohne triftigen Grund verboten. Ausnahmen davon sind die Erledigung von Einkäufen von Grundnahrungsmitteln für Menschen und Haustiere oder Betriebsmitteln, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, die Pflege von Kindern oder Senioren, Personen mit Behinderungen oder Kranken, kurze Spaziergänge oder die sportliche Betätigung in der Nähe des Wohnsitzes (wobei die Mannschaftssportarten verboten sind), für Blutspenden in den Blutspendezentralen, für wohltätige Zwecke oder Freiwilligenarbeit sowie Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft und des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Seit Montag ist die Einfahrt in und die Ausfahrt aus den Orten, für die eine Ausgangssperre ausgerufen wurde, ausschließlich auf den Wegen und Straßen gestattet, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind. Es sind ausschließlich die Fahrten gestattet, die für den Transport von Waren und Betriebsmitteln sowie die Versorgung der Bevölkerung bestimmt sind, zur Beförderung von Personen, die nicht in der betreffenden Ortschaft wohnhaft sind, aber dort beschäftigt sind, der Personen, die in der Ortschaft wohnhaft sind, aber außerhalb beruflich tätig sind, sowie der Personen, die außerhalb der Ortschaft Landbau oder den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreiben. Desgleichen sind als Gründe die medizinischen Behandlungen zugelassen, die nicht aufgeschoben werden können, die medizinischen Notfälle sowie die Versorgung oder Begleitung von Kindern, anderer Verwandte, Senioren oder Personen mit Behinderungen oder anlässlich von Todesfällen naher Verwandter.

An den Ein- und Ausfahrten der vorgenannten Orten sind seit Montagmorgen Polizeistreifen im Einsatz, die alle Fahrgäste und deren eigenverantwortliche Erklärungen prüfen. Die Auffahrt auf die Umgehungsstraße in der Nähe der Henri-Coandă-Straße ist verboten.