Krankenkassenbeiträge zum Teil erlassen

Bukarest (ADZ) - Krankenkassenbeiträge betreffend Einkommen, die im Zeitraum 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 erzielt wurden, werden von der Regierung zum Teil erlassen. Entsprechend einem am Dienstag verabschiedeten Eilerlass gilt die Maßnahme für Personen, welche in diesem Zeitraum Einkommen unter dem Mindestlohn erzielt haben.


Premierministerin Viorica Dăncilă erklärte zu Beginn der Regierungssitzung am Dienstag, dass die Maßnahme erst kürzlich vom Finanzamt (ANAF) ausgestellte Steuerabrechnungen betrifft und infolge der Regelung manche Personen weniger und andere gar keine Zahlungen mehr tätigen müssen. Finanzminister Eugen Teodorovici gab bekannt, dass für bereits überwiesene Beiträge ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden kann, oder diese können für zukünftige Zahlungsverpflichtungen angerechnet werden.


Die Auswirkung der Teilamnestie auf die Staatskasse wird von der Wirtschaftspresse auf rund eine Milliarde Lei geschätzt.