Kreis Hermannstadt 2021 Europäische Wanderlandschaft

Siebenbürgischer Karpatenverein steht vor Überwindung großer Verwaltungshürden

Hermannstadt – Die Region Hermannstadt/Sibiu und der Siebenbürgische Karpatenverein (Asociaţia Carpatină Ardeleană a Turiştilor, SKV) sind zu Gastgebern der Auflage September 2021 des alle fünf Jahre stattfindenden Stammtreffens EURORANDO der Europäischen Wandervereinigung e.V. (European Ramblers Association, EWV/ERA) bestimmt worden und verpflichten sich folglich, in turnusmäßiger Nachfolge der bisherigen Gastgeberländer Frankreich (2001), Tschechien (2006), Spanien (2011) und Schweden (2016) die Infrastruktur heimischer Fußwegenetze umliegender Gebirgsgruppen und Naherholungsgebiete rechtzeitig an die Bedürfnisse von bis zu 3000 wanderfreudigen Personen aus gesamt Europa anzupassen, die zeitgleich auf Routen Südwestsiebenbürgens unterwegs sein werden. Donnerstagnachmittag, am 27. Juni, fand im kleinen Saal des Demokratischen Forums der Deutschen in Hermannstadt (DFDH) ein Ortungsgespräch statt, zu dem SKV-Vorsitzender Marcel Şofariu eingeladen hatte. Sechzig nationale Wandervereinigungen aus 35 Ländern Europas zählen als Mitglieder des Dachverbandes EWV.
Knapp und verständlich erklärte Marcel Şofariu methodische Grundlagen der Wegmarkierung aller bedeutenden Wanderländer Europas zwischen Großbritannien und Italien sowie Frankreich und Griechenland. Die Einteilung nach den Farben Blau, Rot und Schwarz als Indikatoren der Schwierigkeitsgrade Leicht, Mittel und Anspruchsvoll ist grenzüberschreitend üblich, wenn auch nicht allerorts dieselben Materialien in jeweils identischer Art und Weise der Formgestaltung zum Einsatz gelangen. Auf sämtlichen Routen lokaler bis regionaler Streckenlänge und derzeit zwölf durch den Buchstaben E gekennzeichneten internationalen Fernwanderrouten ist Orientierung bei zumeist einwandfreien Bedingungen möglich. Durch Rumänien verlaufen Teilstücke der Korridore E3 und E8. Sämtliche markanten Hochgebirgskammlinien des Karpatenbogens und alle für das Westgebirge/Munţii Apuseni prägenden Weidelandschaften stellen somit wichtige Anhaltspunkte für Fernwanderer auf Europatrassen. Laut Werbefaltblatt mit Logo des Schweizerisch-Rumänischen Kooperationsprogramms stehen Angleichung und Erweiterung der Markierungen rumänischer Gebirgstrassen auf transnational vereinbarte Standardmerkmale derzeit in der schriftlichen Projektausarbeitung.
Mitgliederzahlenvergleiche mit Alpenvereinsorganisationen der zentraleuropäischen Staaten Österreich, Deutschland, Frankreich und Schweiz drängen den SKV ungewollt in Schlusslichtposition. Ungeachtet mangelhaften Humankapitals steht auf der Karte Rumäniens eine Gebirgslandschaft zu Buche, deren Ausdehnung die gesamten Bergregionen des Landes der Kantone flächenmäßig zweifach überschreitet. Drei Jahrzehnte nach Ende des Sozialismus und vor dem Hintergrund aktuellen Kompetenz-Hochmangels auch im Bereich Tourismus der Innenpolitik Rumäniens sieht sich der SKV gezwungen, naturgemäß ihm überlassene Aktivitäten auf Eigenverantwortlichkeit durchzuführen. Großaktionen wie beispielsweise eine patriotisch angeordnete und auf Höhe der 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhunderts abgewickelte Pionierleistung zwecks Routen-Markierung der gesamten Karpatenlandschaft Rumäniens stellen nicht mehr eine reelle Option dar.
Kleinvereine im Bereich Bergsport müssen ihr Selbstverständnis unter geänderten Bedingungen neu sortieren. Klärungen ziviler Rechtsstreitfragen bei unzureichend deutlich erkennbaren Markierungszeichen, mutwilligen Gewaltakten bis hin zu Unfallsituationen im Gelände sind nicht ausreichend auf Basis von Ordnungsbeschlüssen und Gesetzesnormen möglich. Hiervon ist auch die Gewährleistung des Auftrages zahlreicher Einsatzzentralen des öffentlichen Bergrettungsdienstes SALVAMONT betroffen. Hinzu kommt der kritische Umstand, dass die Nutzung von akustisch belastenden und die Natur verunstaltenden Bergmotorrädern mit Vierradantrieb in vielen Ländern Europas streng verboten ist, weswegen ausländische Fahrer ihre Leidenschaft vermehrt innerhalb Rumäniens ausleben, wo Nichteinhaltung von Restriktionen zum Schutz von Mensch sowie Tier- und Pflanzenwelt bis dato laut Strafgesetzbuch nicht mittels abschreckender Sanktionen geahndet wird.