Kurze Schonfrist für Patienten

Zuzahlung erst ab nächster Woche

Temeswar - Obwohl die medizinische Zuzahlung für die Inanspruchnahme der medizinischen Grundbehandlung gemäß Beschluss des rumänischen Gesundheitsministerium nun ab dem 1. April, nach einer 9-jährigen Debatte, landesweit in allen Spitälern mit Krankenhausbetten von allen Patienten einkassiert werden muss, wurde den Patienten in der Begastadt noch eine kurze Schonfrist bis nächste Woche eingeräumt. Es ist kein Banater Aprilscherz, diese medizinische Zuzahlung von fünf bis zehn Lei soll in den jeweiligen Krankenhäuser der Stadt, dem Kreiskrankenhaus, dem Stadtkrankenhaus und dem Krankenhaus für ansteckende Krankenheiten „Victor Babeş„ im Jagdwald nach einer internen Analyse, der Festlegung der Vorgangsweise und der genauen Summe erst nächste Woche in Kraft treten.

Zur Debatte steht diese bei den Patienten nicht gerade populäre medizinische Neuerung in den beiden ersten Krankenhäusern bis zum 8. April, am 9. April will sich auch der Verwaltungsrat des Victor-Babeş-Spitals darauf festlegen. Laut Ciprian Bogdan, dem Manager des Temeswarer Kreiskrankenhauses, macht man sich da noch zusätzliche Sorgen um die schwerfällige Verwaltung: Noch unklar sei die Situation der gesetzlich von dieser Zuzahlung befreiten Personen: der Rentner mit einer Monatsrente bis zu 740 Lei, der Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Jugendlichen zwischen 18 und 26 Jahren, der Studenten, Soldaten ohne Arbeitseinkommen, schwangeren Frauen aber auch alle ärztliche Notfälle. Die Personen der erwähnten Rentnerkategorie haben nämlich nur eine Erklärung auf eigene Verantwortung über ihre finanzielle Lage abzugeben. Kopfzerbrechen macht der Krankenhausverwaltung zudem der tägliche Wust der auszustellenden Quittungen, etwa 150 bis 250 pro Tag, neue Registrierkassen und die obligaten Änderungen des Informatiksystems der Institution. „Es gibt auch etliche Patienten, die durch die Maschen fallen, das heißt, die das Krankenhaus ohne Entlassungsschein verlassen“, räumt Manager Bogdan ein. „Und mit dieser neuen Maßnahme und der letztlich nur symbolischen Summe wird unser Krankenhaus sich auf keinen Fall bereichern.“

Dieser Tage wurden die Verwaltungen dieser Krankenhäuser von der Temescher Kreiskrankenkasse CJAS außerdem speziell darauf aufmerksam gemacht, die Rechte der Patienten mit Krankenversicherung dabei zu wahren und nicht zu verletzen. Krankenversicherte genießen während ihres Krankausaufenthalts unentgeltlich sämtliche erforderlichen medizinischen Dienstleistungen, die für die Behandlung ihres Leidens nötig sind. Laut Gesetz sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die mit der Krankenkasse vertraglich abgestimmten Summen einzuhalten: Das betrifft alle Kosten der Behandlung im Spital, einschließlich der der Arzneimittel, sanitären Materialen und klinischen Untersuchungen aber auch die Rückzahlung eventueller Ausgaben, die die Patienten während des Aufenthalts hatten, aus Eigenmitteln der jeweiligen Krankenhäuser.