Neues Regelwerk sorgt für Unmut

Kosten der Abfallentsorgung werden ausnahmslos auf 430 Lei festgesetzt

Der Kreisrat Hermannstadt bemüht sich um die Umsetzung eines „Integrierten Abfallmanagementsystems für den Kreis Hermannstadt“, der den Bürgern ermöglichen soll, die recyclebaren Abfälle selbst abzugeben. Bild: Kreisrat Hermannstadt

Die Änderung der Höhe der im Rahmen des Abfallmanagementsystems für die Stadt Hermannstadt/Sibiu abzuführenden Gebühren sorgt diese Tage für rege Diskussionen in den Medien sowie der Öffentlichkeit. Es handelt sich dabei um einen Anstieg von 325 Prozent, von 132 auf 430 Lei, für alleine wohnende  Hermannstädter; eine Erhöhung von 160 Prozent (von 264 Lei auf 430 Lei) für Familien von zwei Personen; auf der anderen Seite wird eine Familie mit fünf Familienmitgliedern, die vergangenes Jahr eine Müllabfuhrgebühr von 660 Lei zu entrichten hatte, ab dem 21. Januar nur noch 430 Lei zahlen. Die Anpassung der Gebühren beruht auf die Einführung des neuen Regelwerks über das Abfallmanagementsystem, das die Stadtverwaltung am 17. Dezember zwecks öffentlicher Debatte bis 17. Januar bekannt gegeben hat und über das im Rahmen der ordentlichen Stadtratssitzung am letzten Donnerstag des Monats per Abstimmung befunden wird.

Dem Regelwerk zufolge wird eine neue Art der Berechnung der Gebühr eingeführt, sodass diese „nicht mehr entsprechend der Personenanzahl in einem Haushalt festgesetzt wird sondern je nach der Anzahl der monatlichen Entleerungen, anhand eines Abos, das eine bestimmte Anzahl an Entleerungen der verschiedenen Abfallbehälter umfasst“, so die Mitteilung der Stadtverwaltung. Diese Abos, die für jeden Haushalt zur Anwendung kommen werden, sind ECO (346 Lei im Jahr), PRACTIC (430 Lei im Jahr) und MAXI (490 Lei im Jahr). Dabei ist die Personenanzahl nicht weiter ausschlaggebend, für das laufende Jahr wird allen Haushalten das Abo Practic von Amts wegen und ausnahmslos zugeordnet. Ab 2022 haben jene, die den lokalen Regeln der Abfalltrennung Folge leisten, die Möglichkeit, zum billigeren Abo ECO zu wechseln. Dieses ist für die Eigentümer von Wohnhäusern nur möglich, wenn die Anzahl der Entleerungen der Restmüllbehälter (schwarzen Tonnen) der niedrigeren Anzahl (12) im Rahmen des Abos ECO entspricht. Die Bewohner von Wohnblocks müssen hierzu nachweisen, dass sie in mindestens zehn der zwölf Monate des vergangenen Steuerjahres ihre wiederverwertbaren Abfälle im Rahmen des Programms „Recicleaz² Activ“ recycelt haben. Das besagte Programm sieht die Verwertung des Recyclinggutes durch dessen persönliche Abgabe bei einem der sechs privaten Recyclingzentren vor, die nach der Annahme des neuen Regelwerks auf der Homepage sibiu.ro bekanntgegeben wird. Der Übergang zum Abo MAXI kann das gesamte Jahr über auf Anfrage und bedingungslos erfolgen.

Obwohl das neue Regelwerk zur Einführung der Abonnements und der damit einhergehenden Gebühren zur öffentlichen Debatte steht, hat dieses keinen Einfluss auf den zu entrichtenden Wert, der bis vergangenes Jahr 11 Lei pro Person und Monat betrug. Der Stadtverwaltung zufolge müsste sich der vorgenannte Wert bei der Ablehnung des vorgeschlagenen Regelwerks und der Beibehaltung der Zahlung pro Person auf 20,5 Lei pro Person und Monat erhöhen, was zu wesentlich höheren Kosten als die Werte der einzuführenden Gebühren führen würde – 738 Lei im Jahr für eine dreiköpfige Familie oder 984 Lei im Jahr für eine mit vier Familienmitgliedern.

Hinsichtlich der anscheinend unabwendbaren Einführung der neuen Abfallentsorgungsgebühren ist zu beachten, dass die Nutzer bzw. Eigentümer der verschiedenen Haushalte in Wohnhäusern oder Wohnungen eine Steuererklärung bis Ende Juni auszufüllen und online auf sibiu.ro oder am Sitz der Steuerdirektion einzureichen haben, so dieser seit 2016 noch nicht eingegeben wurde. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung oder im Fall von falschen Angaben, wenn beispielsweise ein als unbewohnt erklärtes Objekt in Wirklichkeit von mindestens einer Person bewohnt ist, wird von Amts wegen der doppelte Wert des Abos PRACTIC festgesetzt. Die Müllabfuhrgebühr kann auf Wunsch bereits ab dem 11. Januar abgeführt werden, wenn die Steuerdirektion des Bürgermeisteramtes wieder ihre Tätigkeit aufnimmt. Der Wert bleibt bis Annahme der neuen Gebühren auf der Höhe des Vorjahres, nachträglich werden die bis dahin getätigten Zahlungen von der neuen Gesamtsumme abgezogen und die neuen Kosten festgesetzt. Der Gegenwert der jeweiligen Gebühr wird jährlich im Voraus geschuldet und ist jeweils bis 31. März eines jeden Jahres zu zahlen.

Grund für das neue Regelwerk und die neu festzusetzenden Gebühren sind – der Stadtverwaltung zufolge – zum einen die bisherigen falschen Angaben bei der Eingabe der Steuererklärungen durch die Bewohner in den vergangenen Jahren und zum anderen die Überlastung der Abfalltrennungsanlagen aufgrund der unsachgemäßen Mülltrennung durch die Bevölkerung. Die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren in den übrigen Orten im Kreis erfolgt entsprechend der geltenden Gesetzgebung und den jeweiligen örtlichen Bestimmungen.