Öffentliches Stillen rechtlich gedeckt

Bukarest (ADZ) – Stillen in der Öffentlichkeit ist nun offiziell erlaubt – wenn Müttern das Stillen verwehrt werden soll, indem sie etwa des Ortes verwiesen werden oder Stillenden der Service verweigert wird, droht ein Bußgeld von 100 bis 2000 Lei. Das Gesetz wurde Anfang Juni vom Parlament angenommen und nun von Präsident Klaus Johannis unterzeichnet. 
Laut PNL-Senatorin Alina Gorghiu wurden solche diskriminierenden Praktiken, die das Recht des Säuglings auf Nahrung und Gesundheit verletzten, bislang nicht sanktioniert.