Reduzierte Umsatzsteuersätze im Bereich Energieeffizienz

Seit Anfang 2023 hat der Gesetzgeber Rumäniens erhebliche Änderungen an den Umsatzsteuersätzen im Bereich Energieeffizienz vorgenommen und inzwischen auch aktualisiert. Hierzu trat im Juli ein weiteres Gesetz in Kraft. Die Maßnahme „soll die Rumänen dabei unterstützen, Investitionen in die Energieeffizienz zu beschleunigen“, so die Begründung des Gesetzgebers. 

Warenkategorien

Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent gilt u. a. für:

  • die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen und anderen hocheffizienten, emissionsarmen Heizsystemen;
  • Lieferungen von Brennholz und ähnlichen, aus Holz gewonnenen Heizmaterialien, die für Endverbraucher wie Haushalte, Schulen, Krankenhäuser usw. bestimmt sind.

Da das Gesetz jedoch für die Anwendung in der Praxis nicht detailliert genug war, haben die Parlamentarier das neue Gesetz Nr. 216/2023 mit zusätzlichen Klarstellungen ausgearbeitet, das seit Mitte Juli gilt. Die neuen Vorschriften bewirken u. a. folgende Änderungen:

  • die Liste der Geräte umfasst nun auch Wärmepumpen, die bisher nicht ausdrücklich von dieser Fazilität erfasst waren;
  • es werden auch die erforderlichen Komponenten und Zubehörteile erfasst, selbst wenn diese separat erworben werden, was bisher nicht ausdrücklich geregelt war;
  • Lieferung und/oder Einbau von Komponenten zur Reparatur und/oder die Erweiterung der betreffenden Anlagen sowie die Lieferung der jeweiligen Anlagen als Bestandteil von Baulieferungen (einschließlich Lieferung und Einbau der Anlagen als Zusatzoption bei der Lieferung von Gebäuden) sind erfasst;
  • bestimmte Formulierungen wurden erklärt – u. a. wird gesondert erläutert, was „hoher Wirkungsgrad“ (înaltă eficiență), „Einbausätze“ (kit de instalare), „separat erworbene notwendige Komponenten“ und „Wohnungen“ (locuințe) bedeuten (der Begriff Wohnungen umfasst Wohnungen und Wohnanlagen, die Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen sind).


Inanspruchnahme des Steuersatzes von 5 Prozent

Die Käufer, juristische Personen, müssen dem Lieferanten eine eidesstattliche Erklärung nach einem gesetzlich vorgegebenen Muster abgeben, wodurch sie die Eigenschaft als Endverbraucher zusichern.

Bei Käufern, die natürliche Personen sind, wenden die Lieferanten den ermäßigten Satz an, wenn der Käufer den Erhalt der Produkte durch Unterschrift auf der Rechnung, in der die Adresse der Wohnung, in der die Produkte installiert sind, ausdrücklich angegeben ist, bestätigt; ansonsten ist er verpflichtet, eine eidesstattliche Erklärung über die Eigenschaft als Endverbraucher nach einem weiteren gesetzlich geregelten Muster abzugeben.

Importeure und Vertriebsunternehmen bzw. Händler

Die neuen Marktbedingungen können sicherlich die Präsenz der ohnehin steigenden Zahl von Akteuren erhöhen, da diese nun nicht nur von einer geringeren Umsatzsteuer, sondern auch von reduzierten Einfuhrabgaben profitieren (zumal der für den Verkauf der spezifischen Produkte geltende Umsatzsteuersatz auch für die ggf. bei der Einfuhr fällige Umsatzsteuer gilt). 

Auf dem Markt gibt es bereits eine Reihe von Angeboten mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz für den Erwerb neuer umweltfreundlicher Heiz- und Energieanlagen, die für die große Mehrheit der Kunden, die kurz vor der Kaufentscheidung stehen, interessant sein dürften. Von großem Interesse war kürzlich das von den rumänischen Behörden finanzierte Akquisitionsprogramm – das „Green House“-Programm (Casa Verde) 2023, bei dem das Subventionsbudget in Höhe von rund 1,73 Milliarden Lei innerhalb von Minuten nach der Eröffnung der Sessions bereits erreicht wurde.

Was sieht das neue Gesetz noch vor?

Mit dem Gesetz Nr. 216/2023 wurde die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 Prozent auf die Lieferung von Sägespänen, Holzabfällen und agglomerierten Holzabfällen in Form von Holzpellets, Holzbriketts oder in ähnlicher Form, die unter die KN-Codes 4401 31 00 und 4401 32 00 fallen, sowie auf die Lieferung von Sägespänen, Abfällen und nicht agglomerierten Holzabfällen, die unter die KN-Codes 4401 41 00 und 4401 49 00 fallen, zur Verwendung als Heizstoff ausgedehnt. 

Der ermäßigte Satz gilt sowohl für die Lieferung an natürliche Personen als auch für die Lieferung an juristische Personen oder andere Einrichtungen, unabhängig von der Rechtsform; auch hier erfolgt die Ermäßigung auf Grundlage einer dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Eigenerklärung über die Eigenschaft als Endverbraucher.

Fazit

Die jüngsten Aktualisierungen bringen wichtige Klarstellungen sowohl für die Kunden, die auf Gelegenheiten warten, als auch für die Anbieter solcher Waren, die nun steuerlich sicherer agieren können. Es bleibt abzuwarten, wie wirksam sich diese Maßnahmen im Hinblick auf das erklärte Ziel des Gesetzgebers erweisen werden, und auch, inwieweit der Steuersatz angesichts der aktuellen Gespräche über die Steuern unverändert bleibt.  


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