Steuerlast: Kleinunternehmer müssen ab Februar umdenken

Zur Rentabilität, aber auch zur Abgabe gezwungen

Mit dem Stift in der Hand sitzt der Inhaber des Zwei-Mann-Betriebs vor seinem Schreibtisch: Er rechnet mit Bleistift und Papier, dann mit dem Taschenrechner an Prozentsätzen herum. Seine Miene spricht Bände. Er ist unschlüssig, ob es sinnvoller war, alle Ausgaben abschreiben zu können und 16 Prozent Gewinnsteuer zu bezahlen, oder ob eine Umsatzsteuer von drei Prozent für seine kleine SRL (GmbH) seinem Unterfangen nicht den Gnadenstoß gibt. „Hoffentlich komme ich über die Runden“, sagt er. Wieviel an Steuern er künftig zahlen muss, daran kann er ohnehin seit diesem Jahr nicht viel ändern oder bestimmen. Das hat nämlich die Regierung für ihn übernommen. Nach neuster Änderung des Steuergesetzes sind Mikrobetriebe ab dem 1. Februar verpflichtet, einen Steuersatz von drei Prozent auf den Umsatz zu bezahlen. Um in diese Besteuerungskategorie eingegliedert zu werden, dürfen sie im vergangenen Jahr die 65.000-Euro-Schwelle an Umsatz nicht überschritten haben. In der ganzen verzwickten Lage hat der Kleinunternehmer doch noch einen Grund, erleichtert aufzuatmen. Die Angst vor einer pauschalen Besteuerung hat der Inhaber des Mikrobetriebs mit einem Umsatz von knappen 15.000 Euro im Jahr vorerst vom Hals, nachdem die Regierung diese für geraume Zeit in Erwägung gezogen hatte.

Es gibt - wie der Temeswarer Wirtschaftsanalytiker NicolaeŢăran sagt – keine Idealform der Besteuerung und „immer Pro und Kontra gegenüber Besteuerungsvarianten“. Nach Meinung des bekannten Wirtschaftsprofessors werden Firmen durch die neue Regel umso mehr gezwungen, rentabel zu sein. Die Variante mit der Drei-Prozent-Umsatzsteuer ist in den meisten Fällen kostspieliger als bei einer Abgabe auf Gewinn. Oft sind die Produktions-, Verwaltungs- und Mietkosten eines Unternehmens sehr hoch angesetzt – unter neuester Besteuerungsform der Mikrobetriebe kann diese nicht mehr abgesetzt werden. Auch für Dienstleister, bei denen sich der Unternehmer in der eigenen Wohnung ein Zimmer selbst vermietet hat, sind die Kosten nicht mehr abschreibbar. Oft kam gerade ein erheblicher Teil des Gewinns eines Kleinunternehmers aus der Tatsache, dass er Strom- Heiz- und Telefonkosten aus der eigenen Wohnung auf die Firma übertragen konnte.

Die Besteuerung auf Umsatz  hingegen, wird Rechnungen von Ausgaben in der Buchführung sinnlos machen. Bisher konnten Kleinunternehmen ihre Profitmarge so stark drücken, dass sie oft den Reingewinn auf Null zurückfuhren oder in den Büchern gar als Verlustunternehmen geführt wurden. Norbert Hansmann, seit Kurzem Geschäftsführer des Banater Vereins für Internationale Kooperation „Banatia“, sagt, dass „jeder, der Geld verdienen will, auch ehrlich seine Steuern bezahlen muss“. Er befürchtet jedoch, dass die zusätzlich vom Staat eingenommenen Summen nicht zur Wirtschaftsförderung genutzt werden, wobei doch gerade dies seiner Ansicht nach Sinn machen würde, „um weiter Wachstum zu generieren“.

Dass die Steuerpauschale als Grundgedanke Mal vom Tisch ist, findet Geschäftsführer Hansmann besonders wichtig: „Es hat Kleinunternehmer gegeben, die hatten ein Arbeitsvolumen, dessen Ertrag unter dem Niveau der Pauschalsteuer blieb“.

Der Wirtschaftsanalytiker Ţăran sieht in dem Hin und Her um die Steuern ein noch gravierenderes Problem: „Ein Unternehmer, der wirklich eine Strategie hat, kann sich auf nichts mehr verlassen. Man plant mit einer Steuerhöhe und -variante, und wird dann mit einer komplett anderen  Situation konfrontiert“. Auch wenn seiner Meinung nach viele ungerechtfertigt ihre Kosten in die Höhe getrieben haben, um die Abgaben zu drücken, könne man im Falle von ehrlichen Steuerzahlern von „einer Verschärfung des Steuergesetzes“ reden, „statt mit Erleichterungen, um die Wirtschaft anzukurbeln“.