Steuerverfahrensordnung in Rumänien

Alle verfahrenstechnischen Aspekte, die mit Steuerangelegenheiten verbunden sind, z. B. die Steuerfestlegung, Betriebsprüfungen, Steuerverwaltungsakte usw. sind in Rumänien in der Steuerverfahrensordnung (Codul de Procedură Fiscală) geregelt. Da Grundkenntnisse auf diesem Gebiet äußerst praxisrelevant sind, folgt in diesem Beitrag ein Überblick über wichtige Fragen zur Anwendung der Steuerverfahrensordnung in der rumänischen Praxis. Zusätzlich werden ihr Regelungszweck und wichtige Grundsätze, die das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und den staatlichen Behörden regeln, dargestellt. 

Definition und Regelungszweck

Die Steuerverfahrensordnung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien des Steuerrechtsverhältnisses in Bezug auf die Verwaltung von Steueransprüchen und die Pflichten der Parteien. Das Regelwerk enthält wichtige Grundsätze zur Anwendung der Steuergesetze im Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und den Steuerbehörden.

Die Steuerverfahrensordnung klärt essentielle Begriffe wie Steuerverwaltungsakt (act administrativ fiscal), die Verwaltung von Steuerforderungen (administrarea creanțelor fiscale), Risikoanalyse (analiză de risc), Zinsen (dobânzi), Säumniszuschläge (majorări de întârziere), Pönalien (penalități) u. a. Ihr Zweck besteht in der Klärung der Elemente, die die Interaktion zwischen dem Steuerzahler und dem Staatshaushalt prägen.

Allgemeine Grundsätze, Verhaltensregeln, Rechte und Pflichten 

Die Grundsätze dürften für diejenigen, die aktiv mit den Steuerbehörden in Kontakt kommen, von großem Interesse sein, da sie einen Schlüssel zum Verständnis eines ziemlich komplexen Gesetzeswerkes darstellen.

• Grundsatz der Rechtmäßigkeit 
Aufgrund des (an sich selbstverständlichen) Rechtmäßigkeitsprinzips sind die Steuerbehörden verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Beachtung der Rechte des Steuerpflichtigen einzuhalten. Auch der Steuerpflichtige muss seinen Pflichten nachkommen und Maßnahmen zur Ausübung seiner Rechte stets auf gesetzliche Bestimmungen stützen.

• Grundsatz der einheitlichen Rechtsanwendung 
Bei der Anwendung dieses Grundsatzes liegt der Schwerpunkt auf der Verpflichtung, die Steueransprüche korrekt und einheitlich in ganz Rumänien festzustellen. Die Anwendung dieses Grundsatzes bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. 

• Recht zur Beurteilung von Sachverhalten 
Die Steuerbehörde ist grundsätzlich zur Beurteilung von Sachverhalten berechtigt. Dabei muss sie jedoch unter rechtmäßigen Bedingungen vorgehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen angestrebtem Ziel und den Mitteln zu seiner Erreichung gewährleisten. Dies impliziert u. a. die Pflicht, angemessene Fristen zur Erfüllung von Zahlungs- oder sonstigen Pflichten einzuräumen.

• Aktive Rolle und Verhaltensvorschriften 
Die Steuerbehörde hat unter anderem die Pflicht, den Steuerpflichtigen über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Darüber hinaus hat sie jeden Sachverhalt objektiv zu prüfen und den Steuerpflichtigen bei der korrekten Anwendung des Gesetzes zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass Steuerpflichtige in Risikoklassen eingeteilt werden; die Kriterien für ihre Einstufung ergeben sich teilweise auch aus der Steuerverfahrensordnung. Risikoanalysen finden in regelmäßigen Abständen statt; dem Steuerpflichtigen steht kein Rechtsmittel gegen seine Einstufung in eine bestimmte Risikoklasse zur Verfügung.

• Amtssprache 
In der Steuerverwaltung in Rumänien ist die Amtssprache Rumänisch. In den Beziehungen zur Steuerverwaltung sind Dokumente, die in einer anderen Sprache verfasst sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. 

• Recht auf Anhörung und die Pflicht zur Zusammenarbeit
Der Steuerpflichtige hat das Recht, jede Entscheidung der Steuerbehörden mit Auswirkung auf sich zur Kenntnis zu nehmen und im Grundsatz schriftlich zu den Umständen Stellung zu nehmen, die die Steuerbehörde dazu veranlassen, die Entscheidung zu treffen, bevor diese zu einem offiziellen Akt wird. Gleichzeitig ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung, u. a. durch Vorlage aller Belege zur Beurteilung des tatsächlichen Sachverhaltes, verpflichtet.

• Vertraulichkeit
Die Steuerverwaltung ist zur vertraulichen Behandlung aller ihr bekannten Informationen über den Steuerpflichtigen verpflichtet. Dies betrifft Identifikationsdaten, Art und Höhe der Steuerschuld, Quelle und Höhe des Einkommens, Bankkonten, Vermögen usw.

Fazit

Die Steuerverfahrensordnung zielt darauf ab, Verwirrung im Kontrollprozess und Missbräuche zwischen den Beteiligten, d. h. dem Staat und dem Steuerzahler, zu verhindern. Ihre Vorschriften regeln die Beziehungen beider Parteien auf der Grundlage von Treu und Glauben. Wann immer ein Unternehmen mit einer Steuerprüfung konfrontiert wird, sollte es professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die o. g. Grundsätze und seine Rechte respektiert werden. 


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