Vereinbarungen über archäologische Arbeiten

Kreisrat will sich besseres Bild über zu renovierendes Schloss verschaffen

Das Schloss in Ochsendorf will der Kreisrat Hermannstadt renovieren, umfunktionieren und als Baudenkmal von nationaler Relevanz besser verwenden. Foto: Kreisrat Hermannstadt

Hermannstadt - Zwei Kooperationsvereinbarungen über die Ausarbeitung detaillierter Vermessungspläne und die Ausführung archäologischer Forschungstätigkeiten am Schloss an der Roten-Turm-Passstraße in Ochsendorf/Boi]a wird der Kreisrat Hermannstadt/Sibiu demnächst mit der lokalen Lucian-Blaga-Universität sowie der Bukarester Universität für Architektur und Stadtbebauung „Ion Mincu“ schließen.

Die von den beiden Universitäten auszuarbeitenden Dokumentationen werden dem Kreisrat Hermannstadt im Rahmen der Kooperation kostenlos zur Verfügung gestellt und werden den technischen Planungsunterlagen zur Restaurierung, Refunktionalisierung und Verwendung des Schlosses zugrundeliegen. Gleichzeitig dürfen die Materialien von den beiden Universitäten vollumfänglich und kostenlos als Lehrmaterial für praktische, semestrielle Arbeiten, Werkstätten, Projektierungs- und Jahresarbeiten oder als begleitende Unterlagen zur Ausarbeitung von Lizenzarbeiten oder Dissertationen verwendet werden.

„Der Schutz der historischen Baudenkmäler und ihre Verwendung sind nicht nur auf Lokal- oder Kreis-, sondern auch auf Landes-ebene relevante Tätigkeiten. Das Schloss in Ochsendorf ist eine der schönsten und geschichtsträchtigsten Bauten, die im Eigentum des Kreises Hermannstadt sind. Deswegen wünschen wir uns, dass wir durch die beiden Partnerschaften unter archäologischem und geschichtlichem Gesichtspunkt recherchieren, damit wir die besten Lösungen zur Verwendung des Schlosses finden. Ich danke den beiden Partnern im akademischen Bereich für ihre Aufgeschlossenheit und bin der Ansicht, dass alle Seiten von dieser Partnerschaft nur profitieren werden“, so die Kreisratsvorsitzende Daniela Cîmpean.
Der Kreisrat Hermannstadt wird den beiden Projektpartnern, die die Vermessungspläne erstellen werden, die Unterlagen zur Verfügung stellen, die zurzeit verfügbar sind, so die aktuellen topographischen Erhebungen und einen ebenfalls aktuellen Grundbuchauszug, Bildmaterial und weitere Dokumente.

Die beiden Kooperationsvereinbarungen gelten für die gesamte, zur Ausführung der vorgenannten Tätigkeiten notwendige Zeit, doch nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus.